Mahnmal aargauisches Kelleramt

Neun als sogenannte Hexen bei lebendigem Leib verbrannte Frauen sowie fünf enthauptete und nachfolgend verbrannte Frauen (Dokumentation)

bearbeitet von Dr. Otto Sigg

Die Opfer

Aufgrund ausschliesslich von Originalprotokollen und –akten des Staatsarchivs Zürich erstellte Textdokumentation. Das amtliche Frühneuhochdeutsch der Vorlagen ist möglichst wort-, syntax- und begriffsgetreu in ein lesbares Deutsch übertragen worden. Bei möglichster Quellentreue konnte so Lesbarkeit für die Heutigen erreicht werden.
Die Nummerierung entspricht der Reihenfolge in der Gesamtdokumentation. Angebracht sind jeweils die Archivsignaturen.

Texte

16 Agatha Huber von Unterlunkhofen (AG)

B VI 262, fol. 244, 25. Mai 1580 (→ Zusammenfassung)
Agatha Huberin von Nieder-Lunkhofen, so hier gegenwärtig steht, hat ohne alle Pein und Marter bekannt und verjehen [eingestanden]:

Als bei [vor] drei Jahren ungefähr ihr Ehemann und sie samt ihren Kindern grosse Armut gelitten haben, auch um die Früchte [Getreide] und von ihrem besessenen Lehengut gekommen seien, sei auf eine Zeit der böse Geist, der Teufel, in eines schwarz bekleideten Mannes Gestalt ihr in ihrem Baumgarten erschienen, habe ihr ihr Elend, ihre Armut, dazu wie sie jetzt dann um die Früchte gekommen sei und ab dem Lehen müsse, vorgebildet [vor Augen geführt] und daneben verheissen, wenn sie an ihn glauben und ihm folgen wolle, dass er ihr und ihren Kindern aus aller Armut und Not helfen wolle, denn er Goldes und Gelds genug habe.
Und habe sie hiermit beredet, dass sie sich ihm ergebe. Darauf habe er sich auf ihr Befragen, dass er Luzifer heisse, genannt. Und wiewohl er ihr etliche Male zugemutet habe, dass sie seines Willens pflegen solle, habe sie doch dasselbige nie tun wollen.
Demnach habe ihr der böse Geist, bei [vor] zwei Jahren ungefähr, einen Gumpist-Apfel [Apfel für Kompott] zugestellt und sie dabei angewiesen, dass sie denselben Felix Meyers Töchterli, Regeli genannt, geben solle. So werde es, wenn es den esse, darab sterben, welches sie getan und dem Meitli denselben Apfel in des Teufels Namen gegeben habe. Und wie das Kind den Apfel gegessen habe, sei es bald darauf krank geworden und gross geschwollen. Aber in drei Tagen darnach habe es sich gebessert und sei das Meitli, nachdem es sich beunwillet [erbrochen] habe, wiederum gesund geworden.
Sodann habe sie auf eine Zeit aus Anstiftung des bösen Geistes vorgesagten Felix Meyers anderer Tochter, Margretha genannt, bei einer Wäsche geholfen, ein Leinlachen [Leintuch] auszuwinden und habe ihr folgends eine Gelte mit Plunder in des bösen Geistes, des Teufels, Namen auf ihr Haupt gesetzt. Ehe aber sie, die Margreth, damit heimgekommen sei, wäre sie krank geworden, habe sich daheim zu Bett legen müssen, sei gross aufgelaufen und in sieben oder acht Wochen darnach mit Tod verschieden.
Item, als sie vor etwas [einigen] Wochen ein Geissli erkauft habe und Hans Keller, bei dem sie zu Haus gewesen sei [zur Miete], dasselbige Geissli in seinem Stall, darin sie es getan habe, nicht habe leiden wollen, habe sie das inmassen so übel verdrossen, dass sie aus Anstiftung und Geheiss des bösen Geistes, des Teufels, im Stall hinten gegen des Kellers Kalb gekucht [gehaucht] habe, also dass das Kalb bald darnach krank geworden sei und verderben habe wollen. Und da er, Hans Keller, das [Kalb] habe metzgen lassen, seien Lungen und Lebern gar bresthaft [krank] und faul gewesen.
Und als am nächst verschienen [vergangenen] Maiabend [30. April] sie, Agatha, des Hans Jocher Frau [von der Frau des Hans Jocher] Mai-Anken abgefordert und ihr dieselbe nichts habe geben wollen, habe sie das übel verdrossen. Und sei demnach der böse Geist abermals zu ihr gekommen und habe sie unterwiesen, wie sie die Kuh angreifen solle, so werde sie sterben. Da sie, Agatha, aber das aus allerlei vorgewandten Ursachen nicht habe tun wollen und ihn geheissen habe, das zu tun, habe der böse Geist darauf die Kuh selbst angegriffen, also dass sie von der Milch gekommen, krank geworden und noch [immer] krank sei.
Von welchem jetzt erzählten, ihres, Agatha Huberin, verruchten, gottlosen, unchristlichen und schändlichen Lebens wegen, als sie nicht allein mit Hilfe des Bösen Leute und Vieh verderbt und umgebracht, sondern sich auch an ihn, den Bösen, ergeben hat, ist zu ihr, Huberin, also gerichtet: Dass sie dem Nachrichter befohlen werden soll. Der soll ihr ihre Hände binden und sie hinaus zu der Sihl auf das Grien [Kies] führen, daselbst auf eine Hurd setzen, an eine Stud heften und also auf der Hurd an der Stud verbrennen, inmassen ihr Fleisch und Bein zu Asche werden, dannenthin die Asche dem fliessenden Wasser befehlen, und soll sie hiermit dem Gericht und Rechten gebüsst haben.
Und ob jemand, wer der wäre, der solchen ihren Tod ahndete oder äferte, mit Worten oder Werken, heimlich oder öffentlich, oder das schüfe getan zu werden, dass der und dieselben in den Schulden und Banden stehen sollen, darin diese Anna Huberin gegenwärtig steht.

Was Guts [an Vermögen] sie hat, ist gemeiner Stadt auf ihre Gnade verfallen und des Herrn Burgermeisters Bräm auf sein Erfordern Brief und Siegel erkannt. Vor Junker Hans Keller, des Reichs Vogtei Statthalter, und dem neuen Rat. Actum den 25. Mai Anno etc.80.

[Ergänzendes aus Untersuchungsakten A 27.159]:
[Umfangreiches, von Stadtschreiber Schodoler verfasstes Schreiben der Stadt Bremgarten, Inhaberin der niederen Gerichte im Kelleramt, an die Stadt Zürich, datiert am Vorabend vor Pfingsten 1580 (21. Mai), in dem Bremgarten Zürich von ihr protokollierte Zeugenaussagen über Agatha Huber mitteilt. Vorangegangen war ein einschlägiges Schreiben Bremgartens an die Stadt Zürich vom 16. Mai, in dem nebst Aussagen zum Fall auch die gerichtliche Kompetenzregelung in solchen Malefizsachen zwischen Bremgarten und Zürich im Kelleramt angesprochen wird. Im Brief vom 21. Mai erfahren wir, dass Bremgarten Zeugen über Agatha eigentlich vor deren Verhaftung einvernehmen wollte, jedoch]: So haben doch die Bauern nicht mehr warten wollen, sondern haben – unser unwissend – an Mittwoch vor der Auffahrt (11. Mai) sie morgens früh gefangen her gebracht. Und wiewohl wir Missfallen [an dieser Art der Gefangennahme] gehabt haben, nachdann haben wir sie nicht wohl mehr können ledig laufen lassen. [Sie, die Stadt Bremgarten, habe darauf Füchsli, ihren Schultheissen und Obervogt im Kelleramt sowie Stadtschreiber Schodoler ins Kelleramt entsandt um Kundschaften aufzunehmen, nämlich betreffend angeblicher Schädigungen von Menschen und Vieh, wie sie teils ins Urteilsprotokoll, s. oben, übernommen worden sind. Agatha arbeitete auch als Schweinehirtin, wie die „Zeugin”, Barbara Kaufmann von Niederlunkhofen, aussagte. Schodoler berichtet in seinem Schreiben über ein von dieser Barbara widergegebenem Gespräch zwischen ihr und Agatha. Diese wusste von ihrem Schwager Hans Jocher, dass man sie am folgenden Tag fangen wolle] und die [Barbara] hat mich eine Hexe gescholten. [Abschliessend sagte Agatha zu Barbara]: Lieber Gott, ich kann und weiss nichts mit denen bösen Dingen [die man ihr vorwarf] und ich bin mit meinen Kindern in grosser Armut und Elend und [es] geht mir übel. Und wenn ich etwas von denen Dingen wüsste, so wäre niemand daran schuldig, denn allein mein Mann und meine Schwiegeri, denn sie haben nichts auf mir [halten nichts von mir] und stossen die Köpfe immerdar zusammen und schwatzen miteinander. Und habe ich gar niemanden, der mit mir auf meiner Seite sei […]. Es ist alles wider mich. Ich habe keine Hilfe noch Trost. Darauf habe sie, Zeugin [Barbara Kaufmann], zu ihr gesprochen: ich wollte [in deinem Fall] auch hinab ins Mähren-Land ziehen. Aber sie sagte, sie könne mit den Kinder nirgends hinkommen und wüsste nicht, wohin […].

[Auf das Schreiben Bremgartens vom 21. Mai – Agatha war in den Tagen zuvor von Bremgarten nach Zürich überstellt worden – antwortete die Stadt Zürich der Stadt Bremgarten unter dem gleichen Datum – s. Entwurf in Akten A 27.159]:
[Agatha hat nach der vierten Befragung in Zürich nichts mehr von dem gestanden, was sie in Bremgarten noch bekannt hat. Nur die strenge Marter in Bremgarten habe sie geständig gemacht, und sie habe mit dem Geständnis weitere Marter vermeiden wollen, so Agatha].

[In einem undatierten Einvernahmeprotokoll der in jenen Tagen diesen Fall untersuchenden Verordneten des Zürcher Rates kommt die Wirkung der Marter in Bremgarten noch ausgeprägter zum Ausdruck. Anfänglich hat Agatha in Zürich alles widerrufen], mit Anzeigung, dass sie daselbst in Bremgarten dermassen streng gezichtigt und geplagt worden sei, dass, als man wiederum zu ihr gekommen sei, sie aus Furcht und Einbildung [Erinnerung] vor[her]iger gelittener Pein und Marter […] ein solches bekannt und dadurch über sich selbst gelogen habe.
So hat sie doch wie man sie [nun in Zürich] ans Folterseil habe schlagen lassen wollen, solches auch wiederum verjehen [eingestanden] und aus ihrem eigenen Mund einander nach erzählt: [Es folgt das Eingeständnis, wie es mehr oder weniger im Urteilsprotokoll, s. oben, dargelegt ist. Dort erscheint allerdings der Akt mit dem Luzifer genannten Bösen sprachlich in umwundener Form, in den vorliegenden, im Nachhinein gestrichenen Passagen, noch plastisch]: Er [Luzifer] hätte daselbst im Baumgarten unter einem hohen hübschen Baum zum ersten [Mal] und seither zu etlichen Malen mit ihr seinen schändlichen üppigen Mutwillen vollbracht. [In ihrem Schreiben an Zürich nannte Bremgarten sogar die Sorte dieses Baumes]: ein Dättigkamerbaum [sic].

17 Agnesa Hertzig von Arni (AG)

B VI 262, fol. 303 f., 29. Oktober 1581
Agnesa Hertzigin von Arni aus dem Kelleramt in der Herrschaft Knonau – so hier gegenwärtig steht – hat bekannt und verjehen [eingestanden]:
Als sie verschiener [vergangener] Jahre gegen ihren Ehemann Marx Sandmeyer, desselben Schwester und Vater um deswegen in grossen Widermut [Feindseligkeit] und Unwillen gefallen sei, dass, nachdem sie mit ihrem vor[her]igen Ehemann selig etliche Kinder erzeugt habe und von Claus Hertzig, ihrem Vater selig, auf sein Absterben in die 160 Gulden ererbt und überkommen habe, solche ihre Kinder gedachtem ihrem Ehemann, Geschwig und Schwäher, den Sandmeyern [Verwandtschaft des neuen Mannes], nicht allein unwert gewesen seien, sondern [diese] haben auch ihr [der Kinder aus erster Ehe] gemeldetes ihr ererbtes Gütli vertan.
Und daneben haben sie [die Kinder] bei ihnen [den Sandmeyern] Hunger und Mangel erleiden müssen, ab welchem allem sie [Agnes] heftig bekümmert, gar traurig und kleinmütig geworden sei.
Und da nun sie, Hertzigin, bei [vor] zehn Jahren ungefähr in der Haferernte in einem Krautgarten gewesen sei, sei ein weisses Weib um den Hag gegangen, mithin auch ein weisses Wieselchen zu ihr gekommen, und habe ihr auf das Gewand [springen] wollen. Sie aber habe dasselbige [von] dannen gestossen. Zur Stunde und unversehentlich sei ein schwarzer Mann bei ihr gewesen und mit zur Gartentüre hinaus gegangen und habe sie aufgewiesen [angestiftet], dass sie in ihres Nachbarn, Felix Stutzen, Haus stehlen solle. Solchem bösen Ratschlag sei sie leider gefolgt und in gemeldeten Stutzen Haus gekehrt und habe aus dem Untergaden ein Ankenkübeli, darin fünf Mass Anken gewesen seien, verstohlen. Als aber gesagter Stutz dessen innegeworden sei, habe sie ihm den Anken wieder zustellen müssen.
Sodann, als sie vor vier Jahren ungefähr eine Burde Holz habe reichen [holen] wollen und sie in einen Acker, der Pfaffenacker genannt, gekommen sei, sei ihr allda einer, so grüne Hosen und ein schwarzes Schürlitz-Tschöpli angehabt habe, begegnet und habe sie befragt, wohin sie wolle. Darauf habe sie ihm geantwortet, sie sei willens, eine Burde Holz zu reichen. Habe dabei auch ihm ihre Armut und [ihren] Mangel erklagt. Habe er zu ihr gesprochen, wenn sie ihm folgen wolle, so wolle er ihr wohl helfen, neben Vermeldung, dass sie nun wiederum heimkehren solle, so werde sie Holz und zu Essen finden. Auf solches [hin] habe sie ihn gefragt, wer er dann sei und wie er heisse. Sagte er, er heisse und sei der Beeltzebock.
Item, auf eine Zeit, da der böse Geist ihr zugemutet habe, dass sie sich Gott des Allmächtigen, unseres Erlösers und Seligmachers, verleugnen sollte, sie aber nein und oh allmächtiger Gott behüt Du mich, gesagt habe, habe der Böse sie stark an den Kopf geschlagen und sei darauf von ihr gefahren.
Item, als sie im Oberwiler Wald gewesen sei, sei der Beeltzebock, der böse Feind, aber in grünen Hosen, schwarzem Tschöpli samt weissen Federn in einem Hütli zu ihr gekommen und habe damals seinen schändlichen und teuflischen Mutwillen mit ihr vollbracht, daneben sie aufgewiesen [angestiftet], dass sie dem, so sie beleidige, hinwiederum Leides zufügen solle. Und als dann sie Uli Kaufmann zu Arni aufsätzig [feindselig u.ä.] gewesen sei und derselbige in einer Weide, genannt die Eggweid, drei Rosse zu gehen gehabt habe, habe sie sich auf gedachte Weide verfügt [und] aus Geheiss und im Namen des Beeltzebocks, des Teufels, mit der Hand die Rosse auf den Rücken geschlagen, also dass dieselben hinterhalb lahm geworden, seither gestorben und verdorben seien.
Item, als sie ungefähr vor einem Jahr in Rütinen bei einem Bächli gewesen sei, sei der Beeltzebock, der Teufel, abermals in grünen Hosen, zu ihr gekommen, habe ihr ein Säckli gegeben und sie geheissen, dasselbige in den Bach zu schlagen; so werde ein wüstes Wetter entstehen.
Da nun sie das getan habe, sei gleich darauf und ehe dann in einer Stunde ein starker Regen eingefallen und sei sie auch als andere Leute nass geworden.
Und für’s Letzte, vor einem halben Jahr ungefähr, in der Pfaffenmatten bei einer Eiche habe der Teufel seinen teuflischen Mutwillen mit ihr unterstanden zu vollbringen. Wie aber sie ihm nicht habe willfahren wollen, habe er ihr einen Streich auf ihre rechte Achsel gegeben und sei mit ihr an die Schuppis [Schuppose, ev. kleines Lehengut der Agnes?] gegangen. Daselbst habe er sie beredet und abermals seinen üppigen und unchristlichen, schändlichen Mutwillen mit ihr getrieben.
Um welch jetzt erzählten, ihr, Agnes Hertzigs, verruchten, gottlosen, unchristlichen und schändlichen Lebens wegen, als sie nicht allein mit Hilfe des Bösen Vieh erlahmt und umgebracht, sondern sich auch Gott des Allmächtigen verzigen [versagt] und [sich] an den Bösen ergeben hat, so ist zu ihr also gerichtet:

Dass sie dem Nachrichter befohlen werden soll. Der solle ihr ihre Hände binden und sie hinaus zu der Sihl auf das Grien [Kies] führen, daselbst auf eine Hurd setzen, an eine Stud heften und also auf der Hurd an der Stud verbrennen, inmassen ihr Fleisch und Bein zu Asche werden, dannentin die Asche dem fliessenden Wasser befehlen. Und soll sie hiermit dem Gericht und Rechten gebüsst haben.
Und ob jemand, wer der wäre, der solchen ihren Tod ahndete oder äferte, mit Worten oder Werken, heimlich oder öffentlich, oder das schüfe getan zu werden, dass der und dieselben in den Schulden und Banden stehen sollen, darin die genannte Agnesa Hertzigin jetzt gegenwärtig steht.
Was Guts [an Vermögen] sie hat, ist gemeiner Stadt auf ihre Gnade verfallen und des Herrn Burgermeisters Kambli auf sein Erfordern Brief und Siegel erkannt. Vor Herrn Seckelmeister Escher, Reichsvogt, und dem neuen Rat. Mittwochs den 29. Oktober Anno etc. 81.

18 Elsbetha Gugerli von Jonen (AG)

B VI 262 fol. 306 v. f. und A.27.159, 18. Dezember 1581 (→ Zusammenfassung)
Elsbetha Gugerlin von Jonen im Kelleramt in der Herrschaft Knonau – so hier gegenwärtig steht – hat bekannt und verjechen [eingestanden], nämlich:

Als sie bei [vor] zehn Jahren ungefähr in der Au in Uli Hasen Schwertzgrubenacker gejätet habe, sei der böse Geist, der Teufel, in der Gestalt eines Mannes in roten Hosen zu ihr gekommen und habe gesprochen: was jätest [du] da, du hast den Heini Müller zu einem Buhlen, und er ist dir schier zu hoffährtig. Ich wollte dich können lehren, dass er dir und du ihm einander müssten nachgehen und je länger je holder sein. Wie sie nun ihn gefragt habe, wie er heisse und wie sie der Sache tun solle, da habe er sich Kleinhänsli genannt und folgend ihr ein Kraut gezeigt [wie aus einem nachträglich gestrichenen Passus hervorgeht, handelte es sich um Fingerkraut]. Das solle sie dem Heini Müller zu essen geben, so werde er ihr müssen nachgehen und hold sein, welches sie getan und gemeldetem Müller solches Kraut in Küchlein zu essen gegeben habe. Da sei er, Müller, mehr dann in einem Jahr darnach von Sinnen gekommen und habe sich selbst ertränkt. Und in dem oben gemeldeten Schwertzgrubenacker habe er, der böse Geist, mit ihr seinen schändlichen Mutwillen vollbracht. Und als er von ihr gegangen sei und sie ihm auf die Füsse gelugt habe, habe sie gesehen, dass er Füsse gehabt habe wie ein Rind, darob sie erschrocken sei, Hube und Tüchli abgezogen habe und also mit zerstreutem Haar ins Dorf heimgelaufen sei.
Item, bei [vor] drei Jahren ungefähr sei der böse Geist aber oben an dem gedachten Schwertzgrubenacker bei Christen Gumanns Pünten zu ihr gekommen und habe sie aufgewiesen, dass sie dem Christen Gumann ab einem Kraut, das er [der Böse] ihr zugestellt habe, aus einem Glas zu trinken geben soll, welches sie getan habe, darob derselbe Christen Gumann mithin taubsüchtig geworden sei. Und er, der böse Geist, habe ihr auch damals zugemutet, ihm zu gestatten, seinen üppigen Mutwillen mit ihr zu vollbringen. Aber sie habe es ihm abgeschlagen und sich gesegnet. Da sei er ihr vor den Augen verschwunden.
Aber bei [vor] drei Jahren ungefähr sei der böse Geist in Toman Brunners Pünten abermals zu ihr gekommen und habe gesagt: du hast ein böses Bruderweib. Ich will sie und deinen Bruder ihrer Ehe zertrennen, folge mir und gib ihr auch des Krautes, so ich dir zeige, zu essen, so werden sie nicht mehr zusammen ziehen. Solchem bösen Rat sei sie gefolgt, und als sie an einem hohen Donnerstag geküchelt habe, habe sie desselben Krautes darin getan und vermeldeter ihres Bruders Frau, Dorothea Rassin genannt, etwa manches Küchli zu essen gegeben.
Von welchen [Küchli] gedachte ihres Bruders Frau ihren Kindern auch gegeben habe, da seien die Kinder darab in Krankheit gefallen, gross geschwollen geworden, haben sich beunwillet [erbrochen] und seien wieder gesund geworden. Aber sie, die Mutter, sei davon so krank geworden, dass sie wohl zwei Jahre ausgeserbet [hingesiecht] und letztlich daran gestorben sei.
Und dann zu derselbigen Zeit habe der böse Geist abermals mit ihr die üppigen unnatürlichen Werke vollbracht.

Um welch jetzt erzählten, ihr, Elisabeth Gugerlins verruchten, gottlosen, unchristlichen und schändlichen Lebens wegen, als sie nicht allein mit Hilfe des Bösen Leute, als gleich darunter auch ihre Verwandten, verderbt und umgebracht, sondern sich auch an den Bösen ergeben hat, ist zu ihr also gerichtet, dass sie dem Nachrichter befohlen werden soll. Der soll ihr ihre Hände binden und sie hinaus zu der Sihl auf das Grien [Kies] führen, [sie] daselbst auf eine Hurde setzen, an eine Stud heften und also auf der Hurd an der Stud verbrennen, inmassen ihr Fleisch und Bein zu Asche werden, dannenthin die Asche dem fliessenden Wasser befehlen.
Und soll sie hiermit dem Gericht und Rechten gebüsst haben.
Und ob jemand, wer der wäre, der solchen ihren Tod ahndete oder äferte mit Worten oder Werken, heimlich oder öffentlich, oder das schüfe getan zu werden, dass der und dieselben in den Schulden und Banden stehen sollen, darin die genannte Elsbetha Gugerlin jetzt gegenwärtig steht.
Was Guts [an Vermögen] sie hat, ist gemeiner Stadt auf ihre Gnade verfallen und des Herrn Bürgermeisters Kambli auf sein Erfordern Brief und Siegel erkannt. Vor Herrn Seckelmeister Escher, Reichsvogt, und dem neuen Rat. Montags den 18. Dezember Anno 1581.

19 Anna Kaufmann von Oberwil (AG)

B VI 263, fol. 203-204, 28. Mai 1586 (→ Zusammenfassung)
Anna Kaufmannin von Oberwil aus dem Kelleramt in der Herrschaft Knonau – so hier gegenwärtig steht – hat bekannt und verjehen:

Als sie um verschienen [vergangenen] Herbst Hänsi Schürer zu Oberwil selig, so damals krank gewesen sei, eine Brühe habe kochen wollen, sei in dem eine Mannsperson eines ziemlichen Alters mit einem Bart, auch mit grünen Hosen, schwarzem Wams und einem Hütli bekleidet, zu ihr in die Küche zu der Feuerplatte gekommen, habe sich Niklaus genannt. Sie habe anders nicht, denn dass er ein Krämer sei, vermeint. Derselbige habe ihr etwas Krauts, welches ihr unbekannt gewesen sei, gegeben und dabei angezeigt, sie solle gemeldetes Kraut in die Brühe tun, so werde der Schürer wieder gesund werden. Welches sie verrichtet habe und sei Schürer darauf ausgeserbet [hingesiecht] und letztlich gestorben.
Folgend sei sie in einen Wald gegen Lieli, [des] Vorhabens, eine Burde Holz zu reichen, gegangen. Damals sei der böse Geist aber in vor gemeldeter Gestalt und Bekleidung zu ihr gekommen. Sie habe angefangen, sich zu erklagen, wie dass sie kein Brot, sondern grossen Hunger und Mangel habe. Sagte er, im Fall sie ihm folgen und sich unseres lieben Herrn Gottes verleugne, wolle er ihr Guts genug geben. Hierin habe sie ihm willfahren, und darauf habe er seinen schändlichen Mutwillen mit ihr vollbracht. Demnach sei ihr ein Bündeli [zugekommen], darin sie, als sie es angegriffen, ziemlich gross [viel] Geld zu sein vermeint habe. Da sie aber das aufgetan habe, habe sie nichts darin gefunden, und sei [das Bündeli] also wiederum von ihr gekommen, dass sie nicht wissen möge, wie.
Unlang darnach sei er zu ihr, als sie vor ihrem Haus gewesen sei, nächtlicher Weil, also dass sie nicht habe wissen mögen, wer er gewesen sei, gekommen. Er habe ihr etwas Krauts – dabei sie ihn erkannt habe – gegeben, neben Anzeigung, sie solle Rudolf Graden Schwein mit diesem Kraut am Hals salben [dann] werde es wieder gesund werden. Dasselbige habe sie getan. Folgend sei das Schwein gechlingen [gäch, sehr rasch] gestorben und verdorben.
Item, auf eine Zeit, als sie abermals in das obgemeldete Holz gegen Lieli habe [gehen] wollen, sei der böse Geist wie vor gestaltet und bekleidet bei einer Scheune gestanden. Und wie sie zu ihm gekommen sei, habe er ihr zugemutet, mit ihm in die Scheune zu gehen und seines Willens zu pflegen, dessen sie ihm gestattet habe. Demnach habe er sie in das Holz zu gehen geheissen, welches sie nicht getan habe. Indem er abermals von ihr [weggekommen sei], dass sie nicht wissen möge, wie oder wohin er gekommen sei, sei sie heimgegangen.
Und letztlich, als sie ungefähr vier Wochen lang krank gewesen sei und an einem Tag, da die Sonne geschienen habe, vor das Haus aushin habe [gehen] wollen, sei hierzwischen der böse Geist abermals in obgehörter Gestalt zu ihr gekommen, habe sie gefragt, ob sie doch so grossen Mangel habe und ihr hiermit aber[mals] ein Bündeli [gegeben], darin sie vermeint, als sie es gegriffen habe, Geld zu sein. Da sie es geöffnet habe, sei auch nichts darin gewesen. Zudem habe er sie angetastet, seinen Willen mit ihr vollbringen zu lassen. Darauf [als] sie sich gesegnet habe, sei er zur Stunde von ihr verschwunden.

Um welch jetzt erzählten, ihr, Anna Kaufmannin, verruchten, gottlosen, unchristlichen und schändlichen Lebens wegen, als sie nicht allein mit Hilfe des bösen Geistes Leute und Vieh erlahmt und umgebracht, sondern sich auch Gott des Allmächtigen verzigen [versagt] und [sich] an den Bösen ergeben hat, so ist zu ihr also gerichtet:
Dass sie dem Nachrichter befohlen werden soll. Der solle ihr ihre Hände binden und sie hinaus zu der Sihl auf das Grien [Kies] führen, daselbst auf eine Hurd setzen, an eine Stud heften und also auf der Hurd an der Stud verbrennen, inmassen ihr Fleisch und Bein zu Asche werden, dannenthin die Asche dem fliessenden Wasser befehlen. Und soll sie hiermit dem Gericht und Rechten gebüsst haben.
Und ob jemand, wer der wäre, der solchen ihren Tod ahndete oder äferte, mit Worten oder Werken, heimlich oder öffentlich, oder das schüfe getan zu werden, dass der und dieselben in den Schulden und Banden stehen sollen, darin die genannte Anna Kaufmannin jetzt gegenwärtig steht.
Was Guts [an Vermögen] sie hat, ist gemeiner Stadt auf ihre Gnade verfallen und des Herrn Burgermeisters Tommann auf sein Erfordern Brief und Siegel erkannt. Vor Herrn Seckelmeister Escher, Reichsvogt, und dem neuen Rat. Samstags, den 28. Mai, Anno etc. 86.

[Ergänzendes aus Untersuchungsakten A 27.160]:
[Protokollnotiz einer Bitte von Anna: Sie bat die Herren, ihr gnädig und barmherzig zu sein und sie aus der Gefangenschaft zu entlassen, und zwar in Anbetracht] des grossen gelet [gelligen = grimmigen] Hungers und Mangels, den sie mit ihren drei kleinen Kindern in ihrer schweren Krankheit [habe erleiden müssen und den sie nur mit Sauerampfer-Speisen habe überleben können].
[Sie wolle mit ihren Kindern, damit diese nicht Hungers sterben müssten, ausser Landes ziehen und nie mehr zurückkehren. Als weiteres Argument für eine Freilassung führte sie sodann auf, dass der böse Geist innerhalb der vergangenen vier Wochen weder mit Worten noch Werken mit ihr zu schaffen gehabt habe]. […].

32 Veronika Murer

B VI 264, fol. 213-214, 24. Februar 1593 (→ Zusammenfassung)
Veronica Murerin, von Zollikon [ge]bürtig, die da gegenwärtig steht, hat mit und ohne Pein und Marter bekannt und verjehen, nämlich fürs erste:

Nachdem vor zwanzig Jahren ihr Ehemann Jagli Bleuler zu Zollikon mit Tod abgegangen sei, sei sie hernach zu ihrem Vetter Jagli Diggelmann auf Ringlikon gekommen, habe bei demselben eine Zeit lang gedient und sei letztlich von gemeldetem ihrem Vetter, als der nur ihrer Mutter Schwester Tochter Sohn gewesen sei, geschwängert worden. Und als sie des Kindes, so ein Knäbli gewesen sei, alleinig genesen sei, habe sie dasselbige Kindli in ein Röckli gewickelt und in einer Widerwärtigkeit in einen Haufen mit Spreu gestossen, der Meinung, das Kind dergestalt zu verderben, wo nicht eine Frau, die zu allem Glück dazu gekommen sei, das Kind wiederum aus dem Spreu gezogen und dasselbige beim Leben erhalten hätte. Damals habe auch sie nicht anders vermeint, denn sie sehe allda ein Männli in der Kammer sitzen und gnäplen [hin und her rutschen], darauf sie sich gesegnet habe.
Von welcher Tat wegen sei sie aus unserer gnädigen Herren Gericht und Gebiet hinüber gen Arni im Kellermt und gedachter ihr Vetter in das Land Mähren entflohen, da sie sich, daselbst zu Arni, bis auf gegenwärtige Zeit enthalten [aufgehalten] habe. Demnach bei [vor] drei Jahren ungefähr, als Felix Künzli zu Oberlunkhofen ein krankes Kind gehabt habe, dem ein Schaden am Hals widerfahren sei, welches er von dem Stünzi von Oberrieden heilen habe lassen, sei sie, Murerin, auch gekommen und habe sich der Sachen beladen und annehmen wollen, mit Anzeigung, was der Stünzi solle können arznen [sie zog also die diesbezügliche Fähigkeit Stünzis in Frage]. Da nun Stünzi solches vernommen habe, sei sie von ihm ein böses Weib gescholten worden, von deswegen sie sich über ihn erzürnt habe.
Und als sie wiederum in einem Zorn zum Haus hinaus gegangen sei, sei ihr an bemeldeten Künzlis Gasse der böse Geist in Gestalt eines schwarz bekleideten Mannsperson begegnet [und] habe sich gegen[über] ihr mit Namen Luzifer genannt, mit Anzeigung, [wenn] der Stünzi begehrt sie zu schänden, wollten [sie] ihn auch schänden. Und habe sie angeredet, wenn sie ihm folgen, sich Gott des Allmächtigen verleugnen wolle, wolle er ihr viel Gutes tun und an Geld keinen Mangel lassen, dabei auch weiter ihr zugemutet, mit ihm seinen Mutwillen zu pflegen.
In welchem seinem Anmuten sei sie ihm – leider – gefolgt sei, und habe er seinen schändlichen Mutwillen mit ihr hinter einem Hag unfern von bemeldetem Ort vollbracht. Und [er] habe darauf ihr etwas Gelds – als sie vermeint habe, einen Taler zu sein – zugestellt, welches aber hernach nichts anderes denn Schaum gewesen sei.
Unlang nach jetzt bemeldeter Zeit, als obgemeldeter Felix Künzli mit Ross und Karren willens gewesen sei, ins Holz zu fahren, sei sie demselbigen auf dem Weg bekommen [begegnet] und habe mit der Hand dem Ross über den Rücken ab in des Bösen Namen gefahren, welches Ross gleich nieder gefallen und verdorben sei.
Bei [vor] drei Wochen, als an einem Morgen früh ein Bettler auf Heini Guman’s von Jonen Ross zu ihrem Haus reiten gekommen sei und das Ross nicht weiter habe gehen wollen, habe sie ein Haselrütli, so auf einem Mäuerli gelegen sei, genommen und habe das Ross in des Bösen Namen von ihrem Haus dannen geschlagen, welches Ross auch in acht Tagen darnach abgegangen sei.
Bei [vor] einem Jahr sei zum andern Mal der böse Geist in grüner Bekleidung bei einem Birnbaum auf dem Lunkhofer Feld zu ihr gekommen, habe sie vermahnt, von ihm nicht abzustehen, habe darauf abermals seinen üppigen Mutwillen mit ihr vollbracht und habe damals ihr aber etwas Gelds, als sie vermeint, gegeben, welches aber nur Güsel gewesen sei. Verschiener [vergangener] Zeit habe sie aus Anstiftung des bösen Geists Hans Waβmers zu Lunkhofen zwei Kühen die Milch genommen, [so] dass sie eine Zeit lang keine Milch mehr gegeben haben.
Und dann, als sie auf eine Zeit Hans Wagner zu Lunkhofen übel gehasst habe, habe sie ihm aus Anstiftung des bösen Geists, der ihr ohne Unterlass keine Ruhe gelassen habe, einen Streich in desselben Namen wollen geben, und habe aber nie zu ihm [Wagner] kommen können.
Um welche jetzt erzählten, ihren, Veronika Murers, verruchten, gottlosen, unchristlichen und schändlichen Taten und [um solchen] Lebens willen, als da sie nicht allein ihr eigen Fleisch und Blut, so sie unter ihrem Herzen getragen hat, zu verderben und ums Leben zu bringen unterstanden hat, wo es nicht durch andere Leute gewendet worden wäre, sondern auch mit Hilfe des bösen Geists Vieh beschädigt, verderbt und umgebracht und sich Gott des Allmächtigen verzigen [versagt] und [sich] an den bösen Geist ergeben hat, so ist zu ihr also gerichtet:

Dass sie dem Nachrichter befohlen werden soll. Der soll ihr ihre Hände binden und sie hinaus zu der Sihl auf das Grien [Kies] führen, daselbst auf eine Hurd setzen, an eine Stud heften und also auf der Hurd an der Stud verbrennen, inmassen ihr Fleisch und Bein zu Asche werden, darauf die Asche dem fliessenden Wasser befehlen, und soll sie damit dem Gericht und Rechten gebüsst haben.
Und ob jemand, wer der wäre, der solchen ihren Tod ahndete oder äferte, mit Worten oder Werken, heimlich oder öffentlich, oder das schüfe getan zu weden, der oder dieselben sollen in den Schulden und Banden stehen, darin die genannt Veronica Murerin jetzt gegenwärtig steht.
Was sie Guts [an Vermögen] hat, ist gemeiner Stadt auf ihre Gnade verfallen und des Herrn Bürgermeisters Grossmann, jetzt Statthalter, auf sein Erforderen, Brief und Siegel erkannt.
Vor Junker Hans Keller, Pannerherr, Reichsvogt, und dem neuen Rat. Actum samstags den 24. Februar Anno etc. 93.

33 Christina Stehli

B VI 264, fol. 237v. f., 22.August 1593 (→ Zusammenfassung)
Christina Stehlin von Arni im Kelleramt – die da gegenwärtig steht – hat mit und ohne Pein und Marter bekannt und verjehen, wie folgt, nämlich:

Als sie bei [vor] acht Wochen ungefähr durch das Oberwiler Holz gegangen sei, sei ihr der böse Geist in roter Bekleidung und langem schwarzen Mantel in Gestalt eines Jüngling auf dem Weg begegnet und habe sie angeredet, wo sie hingehen und wie sie das Geld für den Einzug [Einkaufstaxe] zu Bremgarten bezahlen wolle. Er wolle ihr wohl darum helfen. Da nun sie ihn mit Verwunderung, woher doch diese Person von dem Einzug zu Bremgarten wisse, befragt habe, [auch] woher er sei, habe er ihr angezeigt: von Bremgarten. Sie habe sich darauf besegnet, und er sei darauf von ihr verschwunden. Gleich darauf und auf diesem jetzt gemeldeten Weg sei der böse Geist wiederum in vorerzählter Gestalt vor ihr erschienen, mit Darstreckung [Darreichung] eines Löwenplapparts [Münzstück], den er ihr habe geben wollen.
Sie habe sich aber[mals] gesegnet. Er sei wieder vor ihr verschwunden. Und letztlich, als der böse Geist abermals vor ihr erschienen sei und sich gegen[über] ihr mit einem Namen genannt und sie angeredet habe, wenn sie ihm folge und sich Gott des Allmächtigen verleugnen wolle, wolle er ihr viel Gutes tun. Dabei habe [er] auch weiter ihr zugemutet, mit ihm seinen Mutwillen zu pflegen, in welchem seinem Anmuten nun sie ihm – leider – gefolgt habe und er seinen schändlichen Mutwillen mit ihr vollbracht und darauf ihr zwei Löwenplapparte, als sie vermeint zu sein, zugestellt habe, welche aber nur zwei eichene Laub[blätter] gewesen seien.
Acht Tage nach jetzt bemeldeter verschiener [vergangener] Zeit, als sie zu Arni nachts an ihrem Bett gelegen sei, sei der böse Geist wiederum zu ihr gekommen [und] habe sie angeredet, ob sie schlafe. Da habe sie erstlich nicht anders vermeint, denn dass dies ihr Mann sei. Als er aber sich zu ihr niederlegen habe wollen und sie der Kälte von ihm empfunden habe, habe sie sich besegnet. Sei der böse Geist wiederum von ihr mit grossem Wesen und Ungestümigkeit aus dem Haus gefahren.
Und dann verschienen [vergangenen] Donnerstags acht Tage, als sie mit ihrem achtjährigen Knäbli gen Ottenbach habe gehen wollen und sie des bösen Geists auf der Strasse im Joner Holz gewahr worden sei, habe sie das Bübli von deswegen, dass es nicht von ihr und voranhin habe gehen wollen, neben vielen bösen ausgegossenen Schwüren, übel geschlagen. Sei ihr der böse Geist damals aber[mals] begegnet und eine Weile mit ihr fort gegangen und darauf verschwunden. Da sie nun wiederum von Ottenbach heim [gehen] habe wollen, wäre der böse Geist ihr wiederum auf dem Weg bekommen [begegnet] und habe sie geheissen, des Waldbruders im Jonertal Geissböckli und Vogt Hubers Lehenmanns Kuh, so beide auf der Strasse gegangen seien, in seinem Namen zu schlagen und anzurühren, welches sie getan habe. Und seien beide Haupt [Vieh], der Geissbock und die Kuh, darauf abgegangen. Desselben Mals habe der böse Geist seinen üppigen schändlichen Mutwillen mit ihr auch vollbracht. Und sei sie von ob gemeldeter abgegangener Kuh wegen in solchen Leumden und in Gefangenschaft gekommen.
Um welch, ihr, Christina Stehlis, verruchten, gottlosen, unchristlichen und schändlichen Lebens wegen, als da sie sich Gott des Allmächtigen verzigen [versagt] und [sich] an den bösen Geist ergeben, auch mit Hilfe desselben Vieh beschädigt, verderbt und umgebracht hat, ist zu ihr also gerichtet:

Dass sie dem Nachrichter befohlen werden soll. Der solle ihr ihre Hände binden und sie hinaus zu der Sihl auf das Grien [Kies] führen, daselbst auf eine Hurd setzen, an eine Stud heften und also auf der Hurd an der Stud verbrennen, inmassen ihr Fleisch und Bein zu Asche werden, dannenthin die Asche dem fliessenden Wasser befehlen. Und soll sie damit dem Gericht und Rechten gebüsst haben.
Und ob jemand, wer der wäre, der solchen ihren Tod ahndete oder äferte, mit Worten oder Werken, heimlich oder öffentlich, oder das schüfe getan zu werden, der und dieselben sollen in den Schulden und Banden stehen, darin die genannte Christina Stehlin jetzt gegenwärtig steht.
Was Guts [an Vermögen] sie hat, ist gemeiner Stadt auf ihre Gnade verfallen und des Herrn Burgermeisters Grossmann auf sein Erforderen Brief und Siegel erkannt. Vor Junker Hans Escher, Seckelmeister, Reichsvogt, und beiden Räten.
Actum mittwochs den 22. August Anno etc. 93.

45 Elsbetha (auch Elsa) Schnyder von Oberwil im Kelleramt (Aargau), verheiratete Brunauer

B VI 266, fol. 266, 18. Juli 1610 (→ Zusammenfassung)
Elsbetha Schnyderin, genannt Brunauerin, von Oberwil aus dem Kelleramt – so hier gegenwärtig steht – hat mit und ohne Pein und Marter bekannt und verjehen:

Als sie auf eine Zeit gegen ihrem Bruder Michel Schnyder in Widerwillen gestanden sei, habe sie, als sie an einem Samstag geküchelt habe, demselben ein sonderbares Küchlein mit einer Gattung von Gift angemacht, in Willen und Vorhaben, ihm, ihrem Bruder, damit zu vergeben [vergeben = hier im Sinn von geben]. Als aber dieses sonderbare Küchlein, ihr unwissend, einem anderen, nämlich dem Jakob Häfeli geworden [zugekommen] sei, sei derselbige alsbald darob in Krankheit gefallen, demselben sie aber darnach wiederum geholfen habe.
Sodann habe sie vor achtzehn Jahren, als ihr der böse Geist in einer Scheune in Gestalt eines jungen Bauernknaben erschienen sei, auf sein Begehren und als derselbige ihr – wie sie vermeint habe – in einem Lumpen Geld darauf gegeben habe, sich Gottes ihres Schöpfers verleugnet.
Nachdem sie aber solchen Bündel geöffnet habe, sei es nicht Geld gewesen, sondern habe Rossnagel-Köpfen gleich gesehen.
Um welch ihr, Elsbetha Schnyderin, verruchten, gottlosen, unchristlichen und schändlichen Lebens willen, als da sie sich Gottes des Allmächtigen verleugnet und ihren leiblichen Bruder mit Gift zu verderben begehrt hat, ist zu ihr also gerichtet:

Dass sie dem Nachrichter befohlen werden soll. Der soll ihr ihre Hände vor sie binden, sie hinaus zu der Sihl auf das Grien auf die gewöhnliche Walstatt führen und ihr daselbst ihr Haupt mit einem Schwert von ihrem Körper schlagen, also dass ein Wagensrad zwischen dem Haupt und Körper durchgehen möge, und dann den Körper samt dem Haupt auf eine Hurd in das Feuer werfen, das Fleisch und Gebein zu Asche brennen und darauf die Asche dem fliessenden Wasser befehlen. Damit soll sie dem Gericht und Rechten gebüsst haben.
Und ob jemand, wer der wäre, der solchen ihren Tod ahndete oder äferte, mit Worten oder Werken, heimlich oder öffentlich oder das schüfe getan zu werden, der und dieselben sollen in den Schulden und Banden stehen, darin die genannte Elsbeth Schnyderin jetzt gegenwärtig steht.
Was Guts [an Vermögen] sie hat, ist gemeiner Stadt auf ihre Gnade verfallen und des Herrn Burgermeisters Holzhalb auf sein Erfordern, Brief und Siegel erkannt. Vor Junker Hans Escher, Seckelmeister und des Reichs Vogt, und dem neuen Rat.
Actum mittwochs den 18. Juli Anno 1610.

[Ergänzendes aus Untersuchungsakten A 27.161]:

[Aktenstück 1]:
[Geständnis von Elsa: im Wesentlichen wie im Urteilsprotokoll oben. Und: Sie habe sich zwar Gottes verleugnet, als der böse Geist in Gestalt eines jungen Bauernknaben erschienen sei, jedoch nicht Unserer Lieben Frau].
[Der böse Geist] habe ihr [zudem] zugemutet, zu ihm auf das Heu zu steigen. [Ihr Mann, der mittels Reuse gerade am Fischen gewesen war, sei jedoch in der Nähe gewesen und habe ihr gerufen. Zusammen seien sie heimgegangen].
Welche Sache sie dem Messpriester [von Merenschwand] gebeichtet habe, der ihr die Beichte abgenommen und ihr zu Busse auferlegt habe, vier Wochen lang alle Nacht einen Rosenkranz zu beten und geweihtes Salz bei sich zu haben.
[Sie] bittet hiermit nochmals Gott den Allmächtigen um Verzeihung und euch meine gnädigen Herren um ein gnädiges Urteil und wo möglich um Fristung ihres Lebens, damit sie wiederum zu ihrem Mann und Kindern kommen möge, denn alle Kundschaften [Zeugenaussagen] allein aus Neid und Hass über sie geredet worden seien.

[Aktenstück 2]:
[Die beiden Nachgänger der Stadt Zürich verhören Elsa Schnyder im Gefängnis im Wellenberg unter Verwendung der über sie durch die Stadt Bremgarten schriftlich festgehaltenen Kundschaft. Bremgarten als Inhaberin der niederen Gerichte im Kelleramt hat sie gefangen gesetzt, gefoltert und nach Zürich überstellt].
[Folterung durch Strecken, da sie die in Bremgarten gemachten Geständnisse teils verändert, teils verleugnet habe]: einmal leer, zweimal erster Stein, einmal zweiter Stein.
[Aussagen z.T. wie im Urteilsprotokoll s. oben].
[Sowie: Vor 18 Jahren liess sie sich wegen eines lädierten Arms in Muri verarzten. Wegen grosser Schmerzen begab sie sich um Mitternacht in ein Baumgärtli und rief die Mutter Gottes an]. Sei eine Person, wie sie vermeint habe, in weisser Gestalt zu ihr gekommen, habe sie, was ihr angelegen sei, befragt und sie zu Bruder Klaus gen Unterwalden, eine Wallfahrt zu tun, gewiesen. Dieselbige Wallfahrt habe nun sie verrichtet.
Es habe aber diese ihr erschienene Person […] ihr nicht in den Arm gehauen, dass schwarzes Blut daraus geronnen sei, sondern der Scherer zu Muri, so sie gearztet habe, der habe solches verrichtet.
[Frage des Beischlafs mit dem bösen Geist]: [Elsa]: Es werde sich aber gewisslich nicht erfinden, dass sie Leute und Vieh verderbt habe und dass jemals der böse Geist seinen Mutwillen mit ihr verrichtet habe – obwohl sie ein solches wegen grosser Marter in Gefangenschaft zu Bremgarten bekannt habe – sondern habe [man] ihr damit unrecht getan. [Sie] bittet zum höchsten um Gottes Willen, dass ihr meine gnädigen Herren nach Gnaden gegen[über] ihr handeln und ihr allein das Haupt nehmen lassen wollten, damit sie zu anderen christgläubigen Menschen in [den] Kirchhof [Friedhof] [komme].

[Aktenstück 3]:
[Verhörprotokoll]:
[Folterung durch Strecken]: einmal leer, einmal erster [Stein], einmal zweiter [Stein]. [Aussagen mehr oder weniger wie im Urteilsprotokoll und in den vorherigen Verhörprotokollen, s. oben].
[…].
[Und]: Sie habe aber weder Leute oder [noch] Vieh beleidigt und verderbt. Und sei der böse Geist weiter und mehr nicht zu ihr gekommen, […] habe auch gewisslich seinen Willen mit ihr niemals verrichtet. Um dass sie aber zu Bremgarten in Gefangenschaft dasselbige [das sich körperlich Einlassen mit dem bösen Geist] bekannt habe, sei ein solches wegen grosser Marter und dass sie in einer tiefen Gefangenschaft gelegen – daraus man sie in drei Wochen nur einmal gelassen habe – beschehen. Damit haben sie ihr aber Unrecht getan.
[…].

[Aktenstück 4]:
[Verhörprotokoll, Verhör durch die beiden Herren Nachgänger und Amtmann Keller]:
[Folter, Strecken am Folterseil]: einmal leer, einmal zweiter [Stein], einmal dritter [Stein]. Aussagen im Rahmen der vorherigen Protokolle: Kein sich körperliches Einlassen mit dem bösen Geist, Verleugnung zwar Gottes aber nicht der Mutter Gottes. Der Messpriester, dem sie in der Heimat entsprechend gebeichtet hatte, hatte ihr befohlen, geweihtes Salz, s. oben, oder Ostertau im Haus zu haben].
[…].
[Sie] bittet ganz demütig, dass ihr meine Gnädigen Herren sie ins Almosen verschicken, oder, wenn sie des Todes schuldig sei – nunmehr mit der Marter mit ihr ein Vergnügen [ein Genügen] haben wollen.

[Aktenstück 5]:
[Umfangreiches Protokoll der Stadt Bremgarten mit rund einem Dutzend Zeugenaussagen von Männern zu verschiedenen angeblichen Vorfällen und Verhaltensweisen betreffend Elsa Schnyder, genannt Bunauerin]:
Aufgenommene Kundschaft, den 16. Brachmonat [Juni] [1610] wider Elsa Schnyderin, so für eine Unholdin verzeigt und angegeben worden ist:
[1] Jakob Häfeli redet, als er [… vor bald sechs Jahren] der Bunauerin [= Elsa Schnyder] ein Wupptuch [gewobenes Tuch] gebracht habe, habe sie ihm Küechli und zu trinken gegeben. Darauf sei er drei Tage danach über das Herz so krank geworden, [dass er] vermeint habe sterben zu müssen. Da habe er seinen Bruder zu Meister Pauli, Scharfrichter zu Zürich geschickt, der angezeigt habe, [er, Häfeli] habe etwas gegessen, sollte ihm das Herz abgestossen oder lang geserbet [hinsiechen] haben. Und habe [Meister Pauli] ihm [Jakob] [et]was geschickt, da[s] er es an einem Sonntagmorgen eingenommen habe. Sei vom Herzen gekommen, aber [er] sei an Arm und Beinen ganz lahm geworden. Darauf sei gleich am Montag die gesagte Bunauerin das Dorf hinauf gegangen und habe seine Frau angeredet, wie es um ihren Mann stünde, wenn er sie dafür hielte, wollte [sie] ihm wohl können helfen. Hiermit sei seine Frau heim gekommen und habe angezeigt, was die Bunauerin mit ihr geredet habe. Und [er] habe sie hierauf unverzüglich hingeschickt und […] ihm zu helfen bitten lassen. Sei [sie, Bunauerin] alsbald selbst gekommen, habe einen Mehlsack gefordert und [diesen] lätz gemacht, demnach denselbigen ob einem Feuer gewärmt und beräukt. [Er] habe mit Arm und Schenkeln darin schlüpfen müssen, sei nicht eine Stunde verlaufen [vergangen], habe [er] wiederum können gehen und sei gesund geworden. Wisse aber nicht, dass er sich anderswo [als bei Elsa] mit Essen oder Trinken überladen oder verhönt [verdorben] habe, sondern vermeine, [dass er] solche Krankheit von oben ermeldeten Sachen bekommen habe. Doch dass sie ihm etwas darin getan hätte oder dass sie eine Unholdin sei, könne er nicht vergewissern.
[2] Gebhart Wetlich: Als seines Bruders Beaten Ehefrau verschiener Lichtmess zu einem Kind an einem Donnerstag früh habe genesen wollen, sei die Bunauerin vor Tag in ihr Haus gekommen, [um] ein Feuer zu holen. Da seine Frau bei der Herdplatte gestanden sei und die Bunauerin gefragt habe, was sie in der Stube hätten, habe sie geantwortet, des Beaten Frau liege in Kindesnöten. Und als sie, Bunauerin um die Herdplatten genug herum genüstert [gestöbert] sei, sei sie mit dem Feuer zu dem Haus aus gegangen. Und für dasselbige Mal hin, habe sie [Beats Frau] nicht mehr können genesen, sondern man habe vermeint, Junges und Altes würde beisammen bleiben [miteinander sterben]. Und sei [es] vom Donnerstag an bis Sonntags am Abend angestanden . Damals habe man die Bunauerin beschickt, solle doch ihnen verhilflich sein, damit sie ab diesem Schmerz erlöst werde. Und als sie [die Bunauerin] gekommen sei, sei sie [Beaten Frau] genesen, das Kind aber tot geworden. Am Montag darnach habe die Bunauerin heiter geredet, wenn man sie am Donnerstag am Morgen, als sie das Feuer gereicht [geholt] habe, in dier Stube gelassen hätte, müsste der Beat sein Kind noch lebendig haben.
[3] […] Jagli Steiner: [Beim Führen von Holz hat er starke Schmerzen bekommen. Zur Heilung geht er in die Badstube um „trocken zu schwitzen”. Doch die Bunauerin schüttet einen Kübel Wasser über ihn. Kurz darauf schwillt ihm der Hals an und hat er grosse Not im Rücken.
Er bittet die Bunauerin um Hilfe. Diese] habe in einer Pfanne Glut und anderes genommen, habe ihre Possen hiermit verbracht, über ihn Kreuze gemacht […]. Letztlich sei er darauf wieder gekommen und gesund geworden.
[4] Gebhart Wetlich: [Er ist mit seinem Bruder in das Haus der Bunauerin „zu Licht” gegangen. Diese habe – in eine Decke eingehüllt – „gräulich geschrien” und sich gewälzt, so dass die Anwesenden erschrocken sind. Als ihr Mann von der Stadt heimkommt, fordert dieser sie erfolglos zum Beichten auf. Am Morgen findet Wetlich die Bunauerin mit moosigem und zerschlagenem Angesicht vor]. Könnte hiermit wohl gedenken, was sie in der Decke zu tun gehabt habe.
[5] [Hans Hufschmied: Ihm soll die Bunauerin ein in Zurzach gekauftes Pferd getötet und versucht haben, ein Fohlen im Stall zu schädigen].
[6] Wolfgang Huber redet: [Hans Rymann von Lunkhofen, der bei ihm gewerkt hat, erzählt ihm, dass er, als er zum Ehemann der Bunauerin gehen wollte, er diese hinter dem Haus gesehen hat, wie sie hinter einem Stein „gaugglet”, also Possen gerissen, hat]. Demnach so habe sie sich wiederum geputzt, denn sie habe ein zerzaustes und hässliches Haar gehabt, habe sich wieder angelegt [angezogen] und sei zu ihm gekommen. Da habe er, Rymann, nichts anderes vermeint, [… sie] habe mit dem bösen Feind zu tun gehabt.
[7] Claus Gerig: [Die Bunauerin soll sein Knäbchen mit der Darreichung von drei Gumpistäpfeln [[zum Kompott bestimmten Äpfel]] krank und weh gemacht haben. Durch Verabreichung von Ostertauf , also Weihwasser,] sei alles von dem Kind gebrochen. [Sodann berichtet Gerig über merkwürdiges Erscheinen und Vorwissen der Bunauerin im Zusammenhang von Erkrankung und Heilung seiner Kuh. Die Bunauerin wirkte offenbar auch als eine Art Tierärztin; ihren herbei gerufenen Konkurrenten aus Stetten nennt sie einen hübschen Teufelsbeschwörer, etc.].
[8] Peter Rasel redet: [Er bringt die Bunauerin in Zusammenhang mit totalem Haarausfall und nachfolgendem Tod seines Kindes, nachdem sie diesem über den Kopf gefahren ist].
[9] Heinrich Wiederkehr zeugt, dass die Bunauerin mit seiner Frau gegrast habe. Habe damals die Bunauerin sich verschworen, wenn die Cetherlenen eine Hexe sei – [… die] damals gefangen gewesen und nachgehend hingerichtet worden sei – sei sie auch eine. [Sodann: Die Bunauerin hat seiner Frau beim gemeinsamen Birnenpflücken die Zöpfe gestreichelt, worauf dieser die Haare ausgefallen sind].
[10] Melcher Schürer: [Vor zwei Jahren machte sich seine Frau zur Kirche bereit. Als sie das Kind eingebunden hatte, schaute die Bunauerin zum Fenster hinein und spricht sie an]: Du faule Diebin, wenn du etwas solltest, wärst Du nicht hier, dass dich 1000 Hexen reitend, dass dich 1000 Vlixen schiessend. [Seine Frau erschrak und bekam langwierige Schmerzen an den Brüsten]. [Und]: Vor drei Wochen war sein Kind krank geworden. Als er für die Bunauerin auf dem Acker hackte, habe sie ihn darauf angesprochen und diagnostiziert, es] sei das drückende Kaltweh. Solle vor einen zahmen Baum knien und neun Vaterunser beten und das neun Tage einander nach, doch alle Tage ein Vaterunser minder. Wenn es sterben soll, werde es sterben; sollte es wieder aufkommen, werde [es] gleich wieder stark werden. [Er] habe gefolgt, das Kind sei gleich am ersten Tag wieder gesund geworden.
[11] Untervogt Staubli redet, seine Frau selig sei krank gewesen, habe ein geballtes Weh [Geschwulst] gehabt. [Die Bunauerin habe Hilfe angeboten und der Patientin] etwas gegeben. [Diese] sei gleich darauf gestorben. [Und: Beim Kirchengang hat seine derzeitige Frau einen neuen Jupe angehabt. Die Bunauerin frägt, ob sie den hier habe machen lassen und streichelt sie dabei. Zuhause angekommen, hat sie grossen Schmerz]. Habe Ostertauf getrunken und sich gesegnet, sei darauf wieder gesund geworden.
[12] Haufi Stocker: [Er führt nächtlichen Schweissausbruch und starken Schmerz auf einen Schlag auf den Rücken durch die Bunauerin zurück, mit der er in den Reben gewesen ist, wo sie ihm als holdselig vorgekommen ist].
[13] Beat Wetlich: [Die Bunauerin habe seiner Mutter selig einen Trunk gegeben, worauf diese gleich gestorben sei. Sie hat noch vor dem Tod vermeint], der Trunk sei ihr zum Tod gereicht worden.

47 Margretha Hug

B VI 266, fol. 315 v. f., 10. August 1611 (→ Zusammenfassung)
Margretha Hugin von Arni – so hier gegenwärtig steht – hat mit und ohne Pein und Marter bekannt und verjehen, nämlich:

Zu Pfingsten sei es ein Jahr [her] gewesen, dass eine ihrer Gespiel[inn]en zu ihr gekommen sei und angezeigt habe, sie wisse ein gutes Gastmahl. Sie solle mit ihr [dahin gehen]. Und habe darauf einen Stecken angesalbt und sie darauf gesetzt. Da seien sie beide miteinander nicht fern von Bremgarten in eine hübsche Matte gefahren, daselbst sie gegessen, getrunken und getanzt haben. Und nach dem Tanz seien drei Tänzer über ihnen gestanden und haben sie geschlagen, bis dass sie den Willen mit dem einen vollbracht haben.
Demnach sei hinter ihrem Haus der böse Geist in Gestalt eines hübschen Gesellen in schwarzen Hosen mit einem weissen Wams zu ihr gekommen und habe versprochen, so sie ihm folge und Gott den Allmächtigen verleugne, wolle er ihr Guts genug geben. Darauf sei nun solches von ihr aus grosser Armut beschehen. Und als sie den Mutwillen miteinander vollbracht haben, habe sie gesehen, dass der selbige Rossfüsse gehabt habe. Der habe ihr damals auf das Haupt ein Zeichen geschlagen, das sie noch habe.
Item, als sie sich auf eine Zeit ihrer Armut und [ihres] Mangels beklagt habe, habe der böseGeist, so sich Henseli genannt habe, ihr ihres Vermeinens in einem Säckli hübsch Gold gegeben, das aber nachgehend nur – mit Gunst zu melden – Rosskot gewesen sei.
Item, es habe der böse Geist ihr befohlen, sie solle dem auf dem Schloss ein Kälbli angreifen oder er wolle sie schlagen, welches er getan habe.
Verschienene [vergangene] Ernte habe sie aus Anweisung des bösen Geists einen Herdhafen [Tonhafen] voll Wasser hinter ihr Haus getragen [und] mit Haselruten darin geschlagen; darauf sei ein Regen gefolgt.
Auf dem Feld gegen dem Lieli habe sie drei Steine in einen Bach geworfen und mit Haselruten darin geschlagen. Daraus sei ein Hagel und Regen geworden, und sei ihr Gespiel bei ihr gewesen.
Ihr[e] Gespiel[in] habe ihr öfter Mal einen Stecken angesalbt, darauf sie nicht fern von Bremgarten zu anderen ihrer Gespiel[inn]en gefahren seien, daselbst getanzt und vermeint haben, sie ässen allerlei köstliche Speisen. Allein sei kein Brot und Salz da gewesen. Doch was sie gegessen haben, sei alles nichts Gutes gewesen und habe [sie] im Heimgehen allwegen übel gehungert.
Uli Buchmann habe sie aus Antrieb des bösen Geists ein Ross hinkend gemacht.
Item, sie und ihre Gespiel[inn]en hätten auf eine Zeit auf der Zuger Allmend getanzt. Da habe sie, Hugin, eine, und ihrer Gespiel[inn]en eine drei Kühe angegriffen und verderbt.
Lazarus Finsen haben sie auch eine Kuh angegriffen, derer aber nicht viel angewinnen mögen. Doch haben [sie] mit der Milch gekünstelt, [so] dass dieselbe Kuh rote Milch gegeben habe.
Zu etlichen Malen sei der böse Geist in ihrer Gespielen Haus, wenn der Mann derselben nicht daheim gewesen sei, zu ihnen gekommen, da sie dann getanzt und anderes getrieben haben. Hans Bucher von Arni habe sie in des bösen Geistes Namen einer Kuh drei Mal über den Rücken gestrichen und dieselbe verderbt.
Andres Ruchtaler habe sie ein Füllen in des bösen Geists Namen angegriffen, [sie] wüsste aber nicht, ob es verdorben sei.
Grossjegli Bur zu Hedingen habe sie auf Geheiss des bösen Geists in der Gasse an der Landstrasse eine Kuh angegriffen und diese, wie auch anderes Vieh, mit der Salbe, so ihr ihr Gespiel gegeben habe, gesalbt.
Zwischen dem Heuet und der Ernte habe sie Osli Wäber zu Affoltern eine Kuh verderbt. Jagli Grossholz, der sie nicht habe wollen über Nacht halten, habe sie zwischen Affoltern und Bonstetten ein Ross verderbt.
Item, kurz verschiener [vergangener] Zeit, als man den Landvogt von Zug gen Baden aufgeführt habe, habe sie ihrer Gespielin helfen wollen, das Wetter zu machen. Dieselbe habe sie aber geheissen daheim zu bleiben.
Item, in Beisein ihrer Gespielin habe sie dem Schmied von Jonen eine Kuh verderbt.
Ferner habe sie in Beisein ihrer Gespielin Hans Rudi Stecheli ein Ross verderbt.
Desgleichen habe sie Hans Wäber zu Lunnern ein Kälbli verderbt.
Item [dem] Grossholz habe sie einem Kind zu trinken gegeben und [von] der Salbe, so ihr der böse Geist gegeben habe, darin getan. Es habe ihm [dem Kind] aber nichts angewinnen [antun] mögen.
Sie habe auch im Beisein einer ihrer Gespiel[inn]en drei Kühe verderbt.
Jakob Utinger zu Baar habe sie, als sie zur Kirche habe [gehen] wollen, ein Ross angegriffen und verderbt.
Der böse Geist habe ihr auch ihres Vermeinens ein grünes, sei aber hernach ein schwarzes Häfeli mit Salbe gewesen, gegeben. Damit habe sie, wenn sie etwan hin habe [gehen] wollen, die Hände gesalbt, [um] das Vieh anzugreifen, welche Salbe ihr ihr Gespiel, weil sie damit nicht recht umgegangen sei, wieder [weg] genommen habe.
Item, es sei der böse Geist zu ihr in Gefangenschaft zu Zug gekommen und habe angezeigt, man werde sie des Tags zweimal strecken, sie solle alles anzeigen. Dem habe sie geantwortet, ja sie möge dann etwan auch noch selig werden. Darauf habe er sie übel auf den Rücken geschlagen und sei hinweg gefahren.
Auf ein anderes Mal habe sie samt zwei ihrer Gespiel[inn]en bei Bremgarten in der Matte mit Stecken in einer Gülle gerührt, der Meinung, ein grosses, weitgehendes Wetter zu machen. Da habe ihr der böse Geist auf den Abend angezeigt, dass bei Rapperswil ein böses Wetter gewesen sei und [es] grosse Steine gegeben habe.
Und dann haben sie und ihre Gespiel[inn]en einen Anschlag [Vorhaben] gemacht, wie sie heurigen Jahrs das Vieh auf der Zuger Allmend verderben wollten. Da habe der böse Geist ihr angezeigt, dass sie dasselbe nicht werden verrichten können.
Um welch ihr, der genannten Margretha Hugin, verruchten, gottlosen, unchristlichen und schändlichen Lebens willen, als da sie sich Gottes des Allmächtigen, ihres Schöpfers, verleugnet und [sich] an den bösen Geist ergeben hat, auch mit desselben Hilfe ehrlichen Leuten ihr Vieh geschädigt und verderbt hat, ist zu ihr also gerichtet:

Dass sie dem Nachrichter befohlen werden soll. Der soll ihr ihre Hände binden und sie hinaus zu der Sihl auf das Grien [Kies] führen, sie daselbst auf eine Hurd setzen, an eine Stud heften und also auf der Hurd an der Stud verbrennen, inmassen ihr Fleisch und Gebein zu Asche werden, dannethin die Asche dem fliessenden Wasser befehlen. Und soll sie damit dem Gericht und Rechten gebüsst haben.
Und ob jemand, wer der wäre, der solchen ihren Tod ahndete oder äferte, mit Worten oder Werken, heimlich oder öffentlich, oder das schüfe getan zu werden, der und dieselben sollen in den Schulden und Banden stehen, darin die genannt Margreth Hugin jetzt gegenwärtig steht.
Was Guts [an Vermögen] sie hat, ist gemeiner Stadt auf ihre Gnade verfallen und des Herrn Burgermeisters Holtzhalb auf sein Erforderen Brief und Siegel zu erkannt worden. Vor Junker Hans Escher, Seckelmeister, des Reichs Vogt, und dem neuen Rat.
Actum samstags den 10. August Anno 1611.

48 Margretha Füglistaller

B VI 266, fol. 317 v. f., 14. August 1611 (→ Zusammenfassung)
Margretha Füglistal von Jonen – so hier gegenwärtig steht – hat mit und ohne Pein und Marter bekannt und verjehen:

Als sie vor drei Jahren ungefähr bei ihrer Tochter zu Lunkhofen gewesen sei, wäre sie allda mächtig erzürnt geworden. Und [als] sie im Zorn heimgegangen sei, sei ihr der böse Geist auf der Strasse zwischen Lunkhofen und Jonen in Gestalt einer Mannsperson mit schwarzen Hosen erschienen, der sich mit einem sonderbaren Namen genannt [gemäss einer beiliegenden Akte: Jagli Lutz] und sie angeredet habe, mit Vermeldung, er sehe wohl, dass sie bekümmert sei, [sie] solle sich an ihn ergeben und mit ihm seinen Willen vollbringen, [er] wolle ihr zu Essen genug geben. Dasselbige aber habe sie nicht tun wollen, sondern sei ihre Strasse fort gegangen.
In acht Tagen darnach sei der böse Geist an selbigem Ort wiederum zu ihr gekommen und habe sie abermals in oben gehörter Gestalt angeredet: [Sie] solle sich an ihn ergeben, sich Gottes und des ganzen himmlischen Heeres verleugnen. Dasselbige habe sie leider getan, habe hierauf seines Willens gepflegt, und habe der böse Geist ihr darnach in einem Papierli Geld gegeben, welches sie ihm wieder zugestellt habe und – wie sie vermeine – nur Laub gewesen sei.
Gleich darnach habe sie abermals am selbigen Ort des bösen Geists Mutwillen mit ihm vollbracht, der ihr Salbe gegeben und sie geheissen habe, eine Kuh anzugreifen. Dasselbige habe sie im Münch Holz getan und sie [die Kuh] verderbt.
Ferner, als sie mit vier bösen Geistern beim Hagelbrunnen unterm Blitzenbuch gewesen sei, da habe sie mit dreien dieser Geister ihres Willens gepflegt und habe mit ihnen getanzt. Von denselben sei sie letztlich geschlagen worden.
Vor einem Jahr ungefähr im Jonental sei der böse Geist zu ihr gekommen und habe ihr etwas angegeben zu tun, welches sie getan habe. Darauf sei ein Regen gefolgt.
Ob Jonen in der Schürmatten, als der böse Geist abermals bei ihr gewesen sei, ihr Salbe gegeben und sie geheissen habe, ein Kalb anzugreifen – wollten dasselbe miteinander essen –, habe sie dasselbe verrichtet. Darauf sei das Kalb demnächst abgegangen. Dasselbige habe sie also liegen gelassen.
Vor einem Jahr ungefähr habe sie dem Jagli Müller zu Jonen ein Ross angegriffen, vermeinend, dasselbige zu verderben. [Sie] möge aber nicht wissen, ob es verdorben sei oder nicht.
Ferner habe sie gesagtem Jagli Müller eine Kuh angegriffen und verderbt.
Verschiener [vergangener] Fasnacht habe sie Melcher Has’ seliger Frau auch eine Kuh verderbt.
Und dann habe sie ihrer Tochter Kind angegriffen, [so] dass es lang ausgeserbet sei. Dasselbige sei aber nachgehend wieder gesund geworden. Und sei ihr anders nichts bewusst, denn dass es noch dieser Stunde gesund sei.
Um welch ihr, der genannten Margretha Füglistalin, verruchten, gottlosen, unchristlichen und schändlichen Lebens willen, als da sie sich Gottes des Allmächtigen, ihres Schöpfers, verleugnet und [sich] an den bösen Geist ergeben, auch mit desselben Hilfe ehrlichen Leuten ihr Vieh geschädigt und verderbt hat, ist zu ihr also gerichtet:

Dass sie dem Nachrichter befohlen werden soll. Der soll ihr ihre Hände binden, sie hinaus zu der Sihl auf das Grien [Kies] führen, sie daselbst auf eine Hurd setzen, an eine Stud heften und also auf der Hurd an der Stud verbrennen, inmassen ihr Fleisch und Gebein zu Asche werden. Darauf soll er die Asche dem fliessenden Wasser befehlen. Und soll sie damit dem Gericht und Rechten gebüsst haben.
Und ob jemand, wer der wäre, der solchen ihren Tod ahndete oder äferte, mit Worten oder Werken, heimlich oder öffentlich, oder das schüfe getan zu werden, der und dieselben sollen in den Schulden und Banden stehen, darin die genannt Margretha Füglistalin jetzt gegenwärtig steht.
Was Guts [an Vermögen] sie hat, ist gemeiner Stadt auf ihre Gnade verfallen und des Herrn Burgermeisters Holtzhalb auf sein Erforderen Brief und Siegel zu erkannt worden, vor Junker Hans Escher, Seckelmeister, des Reichs Vogt, und dem neuen Rat.
Actum mittwochs den 14. August Anno 1611.

54 Anna Wagner

B VI 266a, fol. 204, 20. September 1617 (→ Zusammenfassung)
Anna Wagnerin von Niederlunkhofen im Kelleramt – so hier gegenwärtig steht – hat mit und ohne Pein und Marter bekannt und verjehen:

Nachdem sie bei [vor] anderthalb Jahren in die Stadt Bremgarten zu Markt gegangen sei, sei der böse Geist, so sich Hensli genannt habe, in Gestalt einer kurzen Mannsperson, schwarz bekleidet, in dem Nüsch bei dem Brünneli ihr begegnet und habe sie befragt, wohin sie wolle, welches sie ihm angezeigt habe. Darüber habe er ihr ihre Armut vorgehalten und gesagt, wenn sie sich an ihn ergeben und sich Gottes verleugnen wolle, so wolle er ihr genug geben. In dem nun sei sie dem bösen Geist – leider – willfahren, habe sich Gottes des Allmächtigen verleugnet und darauf mit ihm [dem bösen Geist] auf sein Begehren seinen üppigen Mutwillen getrieben.
Der habe ihr darnach etwas gegeben, so aber, als sie es beschaut habe, nichts denn Heublumen gewesen sei. Welcher ihr begangener Fehler sie hernach alsbald gereut habe.
Um welche der genannten Anna Wagner begangenen hochsträflichen Übel und [um welches] Misstun, als sie sich Gott des Allmächtigen, ihres Schöpfers, verleugnet, sich an den bösen Geist ergeben und [sich] dergestalt mit ihm vermischt hat, dass sie sich desselben schändlichen abscheulichen Mutwillen unterworfen und also damit wider göttliches und menschliches Gesatz und Natur gehandelt hat, ist aus sonderen Gnaden zu ihr also gerichtet:

Dass sie dem Nachrichter befohlen werden soll. Der soll ihr ihre Hände vor sie binden, sie hinaus auf die gewöhnliche Walstatt führen und ihr daselbst ihr Haupt mit einem Schwert von ihrem Körper schlagen, also, dass ein Wagenrad zwischen dem Haupt und Körper durchgehen möge. Und soll sie hiermit dem Gericht und Rechten gebüsst haben.
Und ob jemand, wer der wäre, solchen ihren Tod ahndete oder äferte, mit Worten oder Werken, heimlich oder öffentlich, oder das schüfe getan zu werden, der und dieselben sollen in den Schulden und Banden stehen, darin die genannt Anna Wagnerin jetzt gegenwärtig steht.
Was Guts [an Vermögen] sie hat, ist gemeiner Stadt auf ihre Gnade verfallen und des Herrn Burgermeisters Holtzhalb auf sein Erforderen, Brief und Siegel erkannt. Vor Hans Escher, Seckelmeister, des Reichs Vogt und dem neuen Rat.
Actum samstags den 20. September Anno 1617.

[Ergänzende Akten und Untersuchungsprotokolle A 27.161]:

[I]
[25. September 1617: Schreiben der Stadt Bremgarten an die Stadt Zürich]:
[Schultheiss und Rat von Bremgarten haben Anna wegen Führung eines „argwöhnischen Lebens” auf entsprechende Zeugeneinvernahmen hin, s. unten, gefangen genommen und durch ihren „Turmgänger” examinieren und befragen lassen. Da der Fall, entsprechend der Aussagen Annas, dem Zürcher Malefizrecht untersteht, lässt man sie nach Zürich überführen, unter Beigabe der Protokolle der Zeugeneinvernahmen].

[II]
[15. September 1617: Akte mit Zeugeneinvernahmen, aufgenommen durch die Stadt Bremgarten]:
[1] Hans Jakob Huber von Niederlunkhofen: [Er hatte Zank mit Anna. Als diese an sein Fenster kam, um „Flattierwerk” zu treiben, wohl um Versöhnung anzustreben, wies sie Huber abrupt ab und schloss das Fenster. Von anderen hat Huber erfahren, dass Anna von einem „bösen Wind” anlässlich dieses Vorfalls gesprochen haben soll. ...].
[2] Uli Lutz [von Niederlunkhofen] bezeugt: Sie [Anna] habe auf eine Zeit geredet, ehe dass sie wolle bei ihrem Mann liegen, viel eher wolle sie – reverenter – bei dem Teufel liegen.
[…].
[ 3] Jagli Jocher [von Niederlunkhofen] bezeugt: [Als Annas Ehemann selig vor fünf oder sechs Jahren Mühe mit Grasmähen gehabt habe, habe sie ihn beschimpft und gesagt, sie wolle lieber beim Teufel liegen als bei ihm. Er könne doch gar nichts. Anlässlich ihrer Belangung durch die Stadt Bremgarten habe Anna zu ihren Hausweibern gesagt], wenn sie vielleicht nicht wieder heimkomme, sollten sie ihrem Meitli zum Besten tun.
[4] Jagli Staublin daselbst bezeugt: Verschiener Bremgarter Kilbi habe seine Frau samt dem Volk [Dienste] frisch und gesund Z’morge gegessen, nachmalen sich vor das Haus aussen an die Sonne gesetzt. Als nun der Knecht in die Mühle überhin gegangen sei, komme die Wagnerin hinter dem Haus unversehentlich daher und setze sich neben seine Frau, die mächtig ab ihr erschrocken sei. Als nun die Wagnerin von ihr aufgestanden sei, habe sie [die Wagnerin] geschworen [geflucht] und gefragt, wo der Knecht sei. Wenn sie ein Viertel Mehl in der Mühle habe, müsse sie acht Tage darnach laufen. Sie sei darüber in die Mühle gegangen. Aber seine Frau habe sich gleich in das Haus begeben und habe [sich] übel behaben, gängen und führen kalte Fröste durch sie auf, müsse in das Bett liegen. Habe hiermit sich darin gelegt und sei seither darin verblieben, allein habe unterweilen aufstehen mögen. In solcher währender Krankheit sei seiner Frau geraten worden, [es] solle die Wagnerin als eine Unholdin beten, [das] werde ihr [seiner Frau] vielleicht wiederum zur Gesundheit helfen können. [Der Plan wird ausgeführt, Anna wird durch einen Boten in Staublins Haus gebracht. Als seine Frau betet, tut Anna „lätz”] und habe geredet, [sie, Anna] habe einen Knaben in dem Krieg; so er heimkomme, wolle [dieser] ihr die Sache wohl machen und sei [sie] darüber hinweg gegangen.
[Die Frau Staublins bleibt krank und ist der Meinung, von der Wagnerin „beschädigt” worden zu sein] und würde darüber sich Gott und dem Tod befehlen.
Für das andere: Als er [Staublin] habe zu Acker fahren wollen, sei die Wagnerin vor seinen Rossen anhin gelaufen gegen Hans Jakob Hubers Haus. Die Rosse seien ihr stracks nachgefolgt.
[Als er und sein Knecht die Rosse auf die rechte Strasse haben leiten wollen, sei die Wagnerin umgekehrt und habe die Rosse gejagt], auch gegen dem einen [Ross] geschlagen, welches gleich krank geworden [und schliesslich verdorben] sei. [Der beauftragte Wasenmeister habe gesagt, als er das tote Pferd aufgeschnitten habe, sei er] in einen bösen Wind gekommen. [Das Pferd sei] von bösen Weibern verletzt worden, denn das Herz und übrige Geweide seien gänzlich verschwollen und aufgeblasen gewesen.
[5] Hans Jagli Eichholzer bezeugt: [Der Sohn der Wagnerin hat seine Schweine gehütet. Als eines verletzt wird, gibt die Wagnerin ihm, Eichholzer, die Schuld. Dieser begegnete ihr], gewiss eine Hexe zu sein. [Sie habe bis anhin dem nicht widersprochen]. [6] Jakob Stöcklin bezeugt, er habe bei [vor] sieben Jahren in der Brache ein Bohnenäckerli gehabt. Damals haben die Knaben der Wagnerin die Schweine hüten sollen. Weil sie aber unsorgsam gewesen seien, sei ihm das Äckerli ausgeweidet worden. [Wegen seiner entsprechenden Schadenersatzforderung sei Anna in sein Haus gekommen. Da habe er, als er im Gaden oben krank zu Bett gelegen sei, die Wagnerin zu seinem Volk hören sagen]: Der Ankenruedi habe ihr auf eine Zeit den Lidlohn [Arbeitslohn] versperrt und vorbehalten, sei ihm deswegen – reverenter – eine Kuh verdorben. So sie nun die Bohnen von ihrer Knaben willenzahlen müsste, werde ihm, Zeugen, auch eine [Kuh] verderben. Er habe geantwortet, sie sei, ob Gott will, nicht [etwa] eine Hexe. Sie habe wiederum geredet und Rexierwerk [Spasswerk] getrieben: ‚Oho ist das unser Krank[sein], [ich] habe vermeint, [du] seiest so übel auf’. Er [Stöcklin] habe die Sache bleiben lassen und nichts mehr für die Bohnen gefordert.
[7] Heini Lutz, genannt Ankenruedi, bekennt einmündig wie ob beschriebener Stöcklin, umso viel mehr, dass ihm nicht allein eine Kuh – reverenter – sondern ein Ross zumal verdorben sei.
[8] Hans Huber bezeugt: [Die Wagnerin und ihre Knaben haben vor zwei Jahren vom Schweinehüten eine seinen Brüdern gehörige Mohre mit gebrochenem Bein zurück gebracht. Als seine Brüder ihn zur Wagnerin geschickt und Schadenersatz gefordert haben, habe die Wagnerin eine Schuld abgestritten und entgegnet]: Wenn sie die Mohre zahlen müsse, so müsse es ihnen an einem anderen Ort viel mehr schaden. Darauf habe er, Zeuge, geantwortet:
Ob sie eine Hexe sei, dass sie solche Worte ausgiesse […]. Sie haben die Sache aus Furcht also erliegen lassen. [Ihr, der Brüder, Knecht habe dies auch in diesem Sinn verstanden].
[…].

[III]
[Im Anschluss an diese Zeugenaussagen ist auf dem gleichen Aktenstück ein in Bremgarten abgelegtes Geständnis der Wagnerin protokolliert]:
Bei [vor] zwei Jahren ungefähr sei der böse Feind in einer kurzen Mannsgestalt, schwarzlachtig, in dem Nuesch bei dem Brünneli zu ihr gekommen und habe ihr ihre Armut zu Sinn gelegt, mit Anmutung, [sie] solle ihm folgen, [er] wolle ihr aus solcher Armut helfen, aber sie müsste [sich] zuvor Gottes und aller Heiligen verleugnen. In dem sei sie – leider – gefällig gewesen und habe die Verleugnung erstattet, auch darüber seines Willens gepflogen. Aber er habe eine ungute, nichts sollende Natur gehabt.

[IV]
[Abschliessend berichtet die Stadt Bremgarten im gleichen Aktenstück über das „Gütli” Annas:
Sie hat eine Forderung von 20 Gulden Münz gegenüber Jagli Huber von Niederlunkhofen sowie von 11 Gulden gegenüber Untervogt Stentz zu Oberlunkhofen, ausstehend, und]: an Hausrat habe sie 2 Kesseli, 2 Häfeli und 2 Betten. [Ferner hat sie] ein ungebautes [baufälliges] Häuschen.

[V]
[Protokolle der beiden Zürcher Nachgänger über die Einvernahme der im Wellenberg inhaftierten Anna Wagner]:
Als beide Herren Nachgänger zu Andli Wagner von Unterlunkhofen in Wellenberg gekehrt sind, sie ernstlich vermahnt haben anzuzeigen, was sie mit dem bösen Geist verrichtet und begangen habe, hat sie nach langem Zusprechen bekannt, dass ungefähr vor 1 ½ Jahren, als der böse Geist in Gestalt einer Mannsperson, schwarz bekleidet, zu ihr bei einem Brunnen gekommen sei und ihr zugemutet habe, dass sie sich Gottes verleugne und sich an ihn ergeben wolle, habe sie solches leider getan. Und sei darauf der Beischlaf erfolgt […], welches sie gleich darauf übel gereut habe, und habe [sie] ihm wiederum abgesagt. [Sie] bittet euch meine gnädigen Herren um Gnade und Verkürzung der Gefangenschaft.
Demnach beide Herren Nachgänger wiederum zu Andli Wagnerin in Wellenberg gekehrt sind, ihr vorgehalten haben, wie dass ihr meine gnädigen Herren an ihre hiervor gegebene Antwort nicht kommen [d.h. ihnen genügt die erste Antwort, s. oben, nicht], sondern einmal die Wahrheit haben und wissen wollen, was sie mit dem bösen Geist verrichtet und auf desselben Anstiften begangen habe und hiermit sie allen Ernstes neben hierbei verzeichneter gebrauchter Marter – [Strecken] 1mal leer – die Wahrheit anzuzeigen ermahnt haben:
Darauf hat sie zu Bescheid gegeben und nach [Wort]laut ihrer beiliegenden, zu Bremgarten getanen Vergicht [Aussage] bekannt: nämlich, als sie ungefähr bei [vor] zwei Jahren in die Stadt Bremgarten habe gehen wollen in [der] Meinung, Salz und Besen zu kaufen, sei der böse Geist in Gestalt einer kurzen Mannsperson, schwarzlacht bekleidet, … [der] sich Hensli genannt habe, in dem Nüesch bei dem Brünneli ihr begegnet […, etc., ungefähr gemäss Urteilsprotokoll, s. oben].
Was aber die hier beiliegende, zu Bremgarten über sie aufgenommene Kundschaft betrifft, hat sie, dass sie solche Sachen begangen habe, stark verleugnet und hoch zu Gott bezeugt, dass ihr damit unrecht geschehe und sie ihr Leben lang weder Leute noch Vieh geschädigt, noch auch etwas anderes Böses begangen, auch von dem bösen Geist weder Samen, Salbe noch anderes, [um] etwas Böses damit auszurichten, […] empfangen habe.
[…].
Item, dass seit der Bremgarter Chilbi sie von Jagli Staublins Frau zu Lunkhofen, so krank gewesen sei, [dreimal beschickt und um Hilfe gebeten worden sei, bekenne sie. Sie, Anna, sei deswegen] erschrocken, wie sie vermerkt habe, dass man sie im Bezig [in Bezichtigung] habe, sie sei ein solches böses Weib, so die Leute also zu schädigen begehre oder könne. Hat auch darauf hoch bezeugt, dass sie weder dieser Frau noch auch […] Jagli Staublins Rossen ein Leid noch Übles angetan habe.
Und hiermit alles andere, das sie nach laut der Kundschaft solle geschändet oder aber drohende Worte gebraucht haben, [hat sie] stark verleugnet.
Bittet hiermit abermals euch meine gnädigen Herren um Gnade und [darum], ihrer Antwort Glauben zu geben, auch [um] Verkürzung der Gefangenschaft.

55 Kathrina Hartmann

B VI 267, fol. 70 v. f., 25. August 1621 (→ Zusammenfassung)
Kathrina Hartmannin von Oberwil im Kelleramt – so hier gegenwärtig steht – hat mit und ohne Pein und Marter bekannt und verjehen, nämlich:

Als sie mit ihrem Ehemann Klaus Geering in immer währendem Zank und Widerwillen gelebt habe, sei sie deswegen von ihm gelaufen und habe sich in zwölf Jahren lang in der Stadt Bern dienstweise [als Dienst] enthalten [aufgehalten]. Und als sie auf eine Zeit von ihrem [Dienst-] Herrn zu Bern in ein Sommerhaus, so derselbige ausser[halb] der Stadt gehabt habe, etwas abzuholen geschickt worden sei, sei daselbst der böse Geist in rechter Mannsgestalt, schwarz bekleidet als ein Burger – so sich Hensli genannt habe – zu ihr gekommen, habe sie angeredet und ihr zugemutet, dass sie sich Gottes ihres Schöpfers verleugnen und sich an ihn ergeben wolle, so wolle er ihr Gutes tun und genug geben. In dem sei sie ihm, dem bösen Geist – leider – willfahren, habe sich Gottes des Allmächtigen vollkommenlich verleugnet und mit ihm [dem bösen Geist] auf sein Begehren seinen üppigen Mutwillen getrieben. Der habe ihr darauf etwas Gelds, als sie vermeint habe, zugestellt, welches aber hernach lauter Staub gewesen sei. Unlang nach diesem habe ihr der böse Geist etwas Krüsches [Kleie] gegeben und sie geheissen, solches ihres Herrn Schweinen in den Trog zu schütten, welches sie getan habe. Davon seien fünf Schweine am Morgen darnach abgegangen und tot im Stall gelegen. Auf solches sei sie wiederum in ihre Heimat gen Oberwil gezogen, da [wo] sie innert drei Jahren her, samt noch einer [Frau] von Oberwil, zu vier unterschiedlichen Malen und sonderbaren Orten aus Geheiss des bösen Geists in desselben Namen mit drei Laubästen in einen Bach geschlagen habe, darüber allweg – wie sie der böse Geist beredet habe – ein Regen erfolgt sei.
Letztlich sei sie zu etlichen unterschiedlichen Malen aus Trieb des bösen Geists an ein bestimmtes Ort gebracht worden, da dann ihresgleichen in ziemlicher Anzahl zusammen gekommen seien. Allda habe ihnen der böse Feind allerlei köstliche Speisen und Trank vorgestellt, darunter aber kein Brot noch Salz gewesen sei. Und nachdem sie gegessen haben, habe eine jede allwegen mit ihrem Buhlen getanzt. Und wann sie wiederum haben heim[gehen] wollen, haben [die Buhlen] zuvor mit ihnen ihren schändlichen Mutwillen getrieben.
Um welche der genannten Kathrina Hartmannin begangenen hochsträflichen Übel und Misstun, als da sie sich Gottes des Allmächtigen, ihres Schöpfers, verleugnet, sich an den bösen Geist ergeben, seinem schändlichen Mutwillen sich unterworfen und in Unzucht [sich] mit ihm vermischt, auch mit desselben Hilfe das Vieh verderbt, und also damit wider göttliches und menschliches Gesatz und Natur gehandelt hat, ist aus sonderen Gnaden zu ihr also gerichtet:

Dass sie dem Nachrichter befohlen werden soll. Der soll ihr ihre Hände vor sie binden, sie hinaus zu der Sihl auf das Grien [Kies] führen und ihr daselbst ihr Haupt mit einem Schwert von ihrem Körper schlagen, also, dass ein Wagenrad zwischen dem Haupt und Körper durchgehen möge, und dann den Körper samt dem Haupt auf eine Hurd in das Feuer werfen, [so] dass Fleisch und Gebein zu Asche verbrennen, und darauf die Asche dem fliessenden Wasser befehlen. Damit soll sie dem Gericht und Rechten gebüsst haben. Und ob jemand, wer der wäre, der solchen ihren Tod ahndete oder äferte, mit Worten oder Werken, heimlich oder öffentlich, oder das schüfe getan zu werden, der und dieselben sollen in denen Schulden und Banden stehen, darin die genannte Kathrina Hartmannin jetzt gegenwärtig steht.
Was Guts [an Vermögen] sie hat, ist gemeiner Stadt auf ihre Gnade verfallen, und des Herrn Bürgermeisters Holtzhalb auf sein Erforderen, Brief und Siegel erkannt. Vor Herrn Hans Escher, alt Seckelmeister, des Reichs Vogt, und dem neuen Rat.
Actum samstags den 25. August Anno 1621.

[Ergänzendes aus den Zürcher Verhörakten A 27.161]:

[I]
[Undatiertes Verhörprotokoll der Zürcher Herren Nachgänger]:
Demnach beide Herren Nachgänger zu Kathrina Hartmannin in den Wellenberg gekehrt sind, ihr ihr Verbrechen gegen Gott, als da [sie] sich dessen verleugnet und [sich] dem leidigen Satan mit Leib und Seele ergeben hat, vorgehalten haben und sie der Artikel, so sie zu Bremgarten mit und ohne Pein und Marter bekannt hat, auch ob sie derselben noch geständig sei, befragt haben, hat sie folgendermassen Bescheid gegeben:
Es sei ihr von Grund ihres Herzens leid, dass sie sich gegen Gott dem Allmächtigen mit Verleugnung seines H. Namens dem bösen Feind, dem leidigen Satan, ergeben und mit ihm des fleischlichen Mutwillens und Werke gepflogen, das Vieh verderbt und – laut der Vergicht [des Geständnisses] zu Bremgarten – mit Hagel und Regen, die sie im Namen des leidigen Satans mit Schlagung [von] drei Laubästen in einen Bach, die Trauben und Früchte [Getreide] auf dem Feld zu grossem des Menschen Nachteil etliche unterschiedliche Male verderbt, höchlich vergriffen und versündigt habe. Bitte deshalb bevorderaus [zuerst] Gott den Allmächtigen und euch meine gnädigen Herren um Gnade und Verzeihung.
Ihre Gefangenschaft betreffend, sei sie zu Bremgarten am 3. Tag aller beschriebener Artikel gichtig [geständig] gewesen und habe hernach weder mit Pein noch Marter nichts mehr bekannt [doppelte Negation]. Sie [die Bremgartner] haben auf ihr Gut [Vermögen] hin grossen Unkosten getrieben. Die zwei Wächter, so ihr in währender Gefangenschaft beigewohnt haben [im Sinne von: sie bewacht haben], haben Tag und Nacht gegessen und getrunken [und] ihr Hunger und Mangel gelassen. Auch habe [sie] jederzeit, weil man sie so geplagt habe, die Wächter gebeten, man wolle sie hierher [nach Zürich] als der höheren Obrigkeit zu schicken.
Ihres Guts halber habe sie wohl etwas: als einen Auskaufsbrief, Reben und Matten, so sie samt ihrem Ehemann erkauft und mit saurem Schweiss an sich gebracht habe.
Über das, so sie zu Bremgarten bekannt hat, hat sie angezeigt, dass sie etliche Male von dem bösen Geist an einen Ort nicht weit von Bremgarten geführt worden sei, da ihrer in ziemlicher Anzahl zusammen gekommen seien, und habe ihnen daselbst der böse Geist allerlei köstlich Speis und Trank vorgestellt, darunter aber kein Brot noch Salz gewesen sei. Da haben sie dann miteinander gegessen und getrunken, darnach getanzt und jede mit ihrem Buhlen Unzucht getrieben.
Als sie solches Verbrechen zu Einsiedeln gebeichtet habe, habe ihr der Pfaff einen geweihten Pfennig gegeben samt einem Rosenkranz, [mit der Auflage, täglich 77 Vaterunser zu beten. Eine Zeit lang habe sie dies befolgt und habe der böse Geist von ihr gelassen. Als sie aber den geweihten Angster verloren habe, sei sie wiederum in den vorherigen Stand geraten]. […].
[II]
[Akten zu den Inhaftierungskosten und zur Hinterlassenschaft Katharinas]:
[Die Stadt Zürich reagierte auf die materiellen Vorwürfe Kathrinas gegenüber der Stadt Bremgarten. Diese musste eine Zusammenstellung über die ihr vom 28. Juli bis 30. August im Zusammenhang mit Kathrina entstandenen Kosten einreichen, nämlich]: In dem Wirtshaus zum Löwen für sie und ihre Wächter, auch die Zeugen, so die [Wächter] allher und von hinaus geführt haben, laut seines Rodels: 130 Gulden und 35 Schilling Münz. Der Wächter Besoldung, jedem für Tag und Nacht 4 Batzen, sind der Tage 34, facit 20 Gulden und 16 Schilling Münz.
Des Grossweibels Besoldung: 4 Gulden Münz.
Des Läufers 4 Gänge gen Oberwil: 1 Gulden Münz.
Des Nachrichters [in diesem Falls des Folterers]: 2 Gulden Münz.
Schreibtaxe: 2 Gulden Münz.
[Zürcher Ratsbeschluss vom 1. Oktober 1621 zur Hinterlassenschaft von Kathrina, einschliesslich einer Ermahnung an Bremgarten]:
Was gedachter Hartmannin Hab und Gut, so 314 Münzgulden wert ist, und meinen gnädigen Herren als hohe Oberkeit der Enden heimgefallen sind, betrifft, das ist durch etliche Deputierte also verordnet worden, dass die Herren zu Bremgarten solches Hab und Gut zu ihren Handen nehmen und sie sich zum Vordersten um ihren gehabten Kosten – der 160 Münzgulden gewesen ist – bezahlt machen. Doch dass sie fürer [fernerhin] mit Auftreibung des Kostens über solche arme Leute bescheidenlicher [bescheidener] fahren, sonst man inskünftig es nicht mehr also hingehen lassen würde. Und dann wollen meine gnädigen Herren aus sonderen Gnaden der Hartmannin Sohn von diesem Gut 54 Münzgulden verehrt und geschenkt haben, die dann sie von Bremgarten ihm auch zustellen sollen. Die übrigen 100 Münzgulden aber werden die von Bremgarten meinen gnädigen Herren auf künftige Weihnacht an barem Geld zuschicken und werden lassen.
[…].

59 Anna Füglistall

B VI 267, fol. 191 f., 18. September 1624 (→ Zusammenfassung)
Anna Füglistalin von Niederlunkhofen – so hier gegenwärtig steht – hat mit und ohne Pein und Marter nachfolgende Sachen begangen zu haben bekannt und verjehen, nämlich:

Vor zehn Jahren ungefähr, als sie fast betrübt und zornmütig an die Arbeit in einen Acker habe gehen wollen, sei unterwegs zwischen Oberwil und Lunkhofen bei dem Müsser Hölzli der böse Geist zu ihr gekommen, in Gestalt einer Mannsperson, schwarz bekleidet, mit Füssen – reverenter – einem Rind gleich. Der habe sich Hänsi genannt und sie abermals, wie etwan vor dem mehr, mit Schmeichelworten angeredet, sie solle doch ihm nunmehr folgen, [er] wolle ihr aus aller Not helfen und dergleichen, [sie] müsse sich aber zuvor Gottes und der seinigen verleugnen. Und wiewohl sie ihm vor diesem nie kein Gehör habe geben wollen und ihm auch damals ein solches zum Anfang abgeschlagen habe, so habe sie aber endlich solche Verleugnung leider getan, auch darüber seines, des bösen Geists, schändlichen Willens gepflogen.
Der habe ihr deswegen etwas silbernes Geld – als sie vermeint – in Laub verwickelt zugestellt. Da sie es aber geöffnet habe, sei es alles Laub gewesen, womit sie den Betrug verspürt und erkannt habe.
Vor sechs Jahren ungefähr habe der böse Geist ihr etwas Samens gross und schwärzlich wie Räbsamen in einem Brieflein gegeben mit Befehl, denselbigen, wo Vieh gehe, auszusäen, welches sie in den Oberwiler Weg gegen Erlin getan habe. Und sei darüber etwas Viehs krank geworden, aber nicht abgegangen.
Bei [vor] vier Jahren ungefähr habe er ihr abermals Samen gegeben, den sie in seinem, des bösen Geists, Namen in der Weide ob dem Dorf Lunkhofen geworfen habe. Und sei darauf dem Jaggli Staublin – reverenter – eine Zeitkuh verderbt.
Vor zwei Jahren habe er ihr etwas schwarze Salbe, welche fast übel gestunken, gegeben, mit dem Befehl, die Leute damit anzustreichen und zu schädigen. Also habe sie des Müslins Tochter zu Lunkhofen in seinem, des Bösen, Namen damit am Rücken gesalbt, darauf dieselbe krank geworden und endlich gestorben sei. [Sie] wisse aber nicht eigentlich, ob das Ansalben die einzige Schuld und Ursache ihres Todes gewesen sei oder nicht.
Ferner habe sie oberhalb des Dorfes, in dem Tobel, aus Geheiss des bösen Geists und in seinem Namen mit einer Rute in das Werli Bächli geschlagen, darauf alsbald ein Regen erfolgt sei, welcher eine Ursache gewesen sei, dass die Leute, so im Feld waren, ihre Früchte nicht einsammeln haben können.
Eben zur selben Zeit habe sie mit angedeuteter Salbe ein Bruderkind in des bösen Geistes Namen angestrichen, welches gleich darauf gestorben sei.
Aber bei [vor] sechs Jahren ungefähr, als sich Uli Lutz’ Frau bei ihr erklagt habe, dass sie sich nicht wohl befinde, sei gleich der böse Geist zu ihr, Zeugin, gekommen und habe befohlen, der Lutzin einen Trunk zu geben und des Pulvers, so sie von ihm empfangen habe, darin zu tun, welches sie getan habe. Habe der Lutzin, so hinweg gegangen sei, wieder zuhin gerufen. Und als dieselbe auf ihr Zumuten und Nötigen [hin] den Trunk ausgetrunken habe, sei sie [die Lutzin] heimgegangen, habe sich alsbald zu Bett gelegt und sei folgenden Tags eine Leiche und vergraben geworden.
Verschienen [vergangenen] Sommers, als sie zu ihrem Sohn auf den Geisshof habe gehen wollen, sei der böse Geist abermals zu ihr gekommen, habe seinen schnöden Mutwillen getrieben und ihr etwas Samens gegeben, [um] denselben auf Unglück zu säen. Auch habe er ihr befohlen, in des Stöcklins Matte, darin etliche Rosse gegangen seien, derselben eines in den Geissersee zu jagen, damit es zu Grunde gehe. Dessen habe sie sich aber geweigert und ihn [den bösen Geist] ein solches zu tun geheissen, welches er getan und deren eines ertränkt habe.
Bei [vor] vier Jahren ungefähr, als sie in den Spächt aushin gegangen und ihr daselbst ein Ross begegnet sei, habe sie dasselbige in des bösen Geists Namen über den Rücken her gesalbt, worüber es verdorben sei.
Vor drei Jahren habe sie aber [erneut] etwas bösen Samens von ihm empfangen, habe den ausgesät, und sei darauf aber ein Ross abgegangen.
Und dann habe sie auch des vorgenannten Müslins Schwester in des bösen Geists Namen über den Rücken gesalbt, darüber sie [Müslins Schwester] gestorben sei.
Um welch der genannten Anna Füglistalin verruchten, gottlosen, unchristlichen und schändlichen Lebens willen, als da sie sich Gottes ihres Schöpfers verleugnet und [sich] an den bösen Geist ergeben hat, auch mit desselben Hilfe und Anweisung Leute und Vieh geschädigt und verderbt hat, ist zu ihr also gerichtet:

Dass sie dem Nachrichter befohlen werden soll. Der soll ihr ihre Hände vor sie binden und sie hinaus zu der Sihl auf das Grien [Kies] führen, daselbst sie auf eine Hurd setzen, an eine Stud heften und also auf der Hurd an der Stud verbrennen, inmassen ihr Fleisch und Gebein zu Asche werden, dannenthin die Asche dem fliessenden Wasser befehlen. Und soll sie damit dem Gericht und Rechten gebüsst haben.
Und ob jemand, wer der wäre, der solchen ihren Tod ahndete oder äferte, mit Worten oder Werken, heimlich oder öffentlich, oder das schüfe getan zu werden, der und dieselben sollen in den Schulden und Banden stehen, darin die genannte Anna Füglistalin jetzt gegenwärtig steht.
Helf dir Gott [nachträglich durchgestrichen].
Was Guts [an Vermögen] sie hat, ist gemeiner Stadt auf ihre Gnade verfallen und des Herrn Statthalters Maag auf sein Begehren Brief und Siegel erkannt, vor Herrn Pannerherr Schmid, des Reichs Vogt, und beiden Räten.
Actum samstags den 18. September Anno 1624.

60 Anna Schmidlin

B VI 268, fol. 38, 12. August 1626 (→ Zusammenfassung)
Anna Schmidlin von Oberwil im Kelleramt – so hier gegenwärtig steht – hat sowohl allhier [in Zürich] als auch zu Bremgarten, da dannen sie gefänglich allher geführt worden ist, mit und ohne Pein und Marter nachfolgende Sachen begangen zu haben bekannt und verjehen, nämlich:

Bei [vor] zwölf Jahren ungefähr, als sie von hinnen nach Dietikon gegangen sei, sei der böse Geist beim Schönenwerd zu ihr gekommen und habe sie angetastet, sie solle ihm folgen, [sie] werde dessen wohl geniessen. Also habe sie – leider – sich Gottes verleugnet und darüber des Bösen Mutwillens gepflogen und habe zwar von ihm ihres Vermeinens etwas Gelds empfangen, [das] sei aber hernach nur Laub gewesen.
Item, bei [vor] acht Jahren zu Oberwil auf dem Feld habe sie zwei Schweinlein in des Bösen Namen berührt. Die haben gleich die Lenden nachschleicken müssen. [Sie] wisse [je]doch nicht, ob sie vollends verdorben oder bei Leben verblieben seien. Daselbst zu Oberwil habe sie ihren schnöden Mutwillen wiederum mit dem bösen Geist – leider – verrichtet.
Weiter, bei [vor] acht Jahren habe sie eine Kuh – reverenter – in des Bösen Namen geschlagen, sei aber ihr auch unbewusst, ob dieselbige abgegangen sei.
Letztlich sei ihr Buhle, der böse Feind, in ihrem Baumgarten zu ihr gekommen und Mutwillens begehrt. Weil sie aber zum Essen erfordert worden sei, habe sie nichts Böses verrichten können. Allein in dem Grubenrain habe sie zuvor in des Bösen Namen mit einer Rute in den Bach geschlagen, [und] sei darauf ein Regen erfolgt.
Seit oben gemeldeten acht Jahren aber habe sie sich des bösen Geists wieder entschlagen, also, dass sie demselben seither nicht mehr gelosen [gehorcht] habe.
Um welch der genannten Anna Schmidlin gottlosen, unchristlichen und schändlichen Lebens willen, als da sie sich Gottes ihres Schöpfers verleugnet und [sich] an den bösen Geist ergeben und [sich] desselben üppigen, abscheulichen Mutwillen unterworfen, auch mit desselben Hilfe und Anweisung etwas Viehs geschädigt hat und [um] hiermit wider göttliches und menschliches Gesatz begangene grosse Übel und Misstun ist aus sonderen Gnaden zu ihr also gerichtet:

Dass sie dem Nachrichter befohlen werden soll. Der soll ihr ihre Hände vor sie binden, sie hinaus auf das Grien [Kies] zu der Sihl führen und ihr daselbst ihr Haupt mit einem Schwert von ihrem Körper schlagen, also, dass ein Wagenrad zwischen dem Haupt und dem Körper durchgehen möge, folgend das Haupt samt dem Körper in das Feuer werfen und das Fleisch und Gebein zu Asche verbrennen und dann die Asche dem fliessenden Wasser befehlen. Und soll sie hiermit dem Gericht und Rechten gebüsst haben.
Und ob jemand wäre, der solchen ihren Tod ahndete oder äferte, mit Worten oder Werken, heimlich oder öffentlich, oder das schüfe getan zu werden, der und dieselben sollen in den Schulden und Banden stehen, darin die genannte Anna Schmidlin jetzt gegenwärtig steht.
Was Guts [an Vermögen] sie hat, ist gemeiner Stadt auf ihre Gnade verfallen und des Herrn Burgermeisters Holtzhalb auf sein Erforderen Brief und Siegel erkannt, vor Herrn Seckelmeister Escher, Statthalter des Reichs Vogtei [der Vogtei des Reichs], und beiden Räten.
Actum samstags den 12. August Anno 1626.

63 Margretha Wipf

B VI 269, S. 118 f., 14. Juni 1634 (→ Zusammenfassung)
Alsdann Margretha Wipfin von Oberwil im Kelleramt sich von Jugend an in ihrem Leben und Wandel so leichtfertig, üppig und gottlos verhalten hat, dass sie nicht allein vier uneheliche Kinder in Unzucht und Hurerei erzeugt hat, sondern hernach auch in Verdacht gewachsen ist, samt hätte sie Leute und Vieh verderbt, da nachher man dann verursacht worden ist, sie gefänglich anhalten und deswegen mit Ernst befragen zu lassen, worauf sie mit und ohne Pein und Marter bekannt und verjehen hat, leider begangen zu haben:

Dass der böse Geist in Gestalt eines Bauernknechts in einem grünen Kleid bei [vor] 25 oder 30 Jahren zu ihr in ihr Haus gekommen sei und ihr nicht allein zugemutet habe, den allerhöchsten Gott, ihren Schöpfer und Heiland zu verleugnen, welches sie dann – leider – ganz böswilliger und schändlicher Weise getan habe, sondern noch darüber mit ihm – der sich ihr Buhle Heni genannt habe – seines schändlichen Willens gepflogen habe. Der habe ihr darauf ihrem Vermeinen nach einen Dukaten gegeben, so aber hernach, als sie es beschaut habe, nur Laub gewesen sei.
Item, habe sie ihrem Erachten nach aus des leidigen bösen Geistes Antrieb in Letten zu Lunkhofen in der Bachtolle unterschiedlich neben anderen ihrer Gespielen Regen gemacht. Daselbst haben Gäste getrunken und getanzt.
Item, auf eine Zeit sei ihr Buhle, der böse Feind, zu ihr in ihren Baumgarten in Gestalt eines Bauernmannes gekommen und habe ihr ab einem Stock Schwämme [?] gebrochen. Und sie habe aus seinem Befehl solches ihrem Kind, so 15 Jahre alt gewesen sei, gegeben, davon selbiges lang arbeitselig [mühselig] umgegangen und letztlich gestorben sei.
Item, habe der böse Feind ihr auf eine Zeit in ihrem Haus in einem Briefli Pulver gegeben, dasselbige sie in einem Stuck Brot einem anderen Kind zu Oberwil zu essen gegeben habe, davon das Kind ganz arbeitselig [mühselig] geworden und letztlich gestorben sei.
Und dann sei sie auf eine Zeit zu Lunkhofen an der Kilbi gewesen, allwo der böse Geist ihr abermals Pulver gegeben habe, welches sie auf eine Suppe getan habe, davon ein ehrliches Weibsbild taub und unsinnig geworden und gleich darnach gestorben sei. Um welch der genannten Margretha Wipfin verruchten, gottlosen, unchristlichen und schändlichen Lebens willen, wider göttliches und menschliches Gesatz und alle Natur und christliche Liebe gross begangnen Übel und Misstun, als da sie sich Gottes ihres Schöpfers verleugnet und sich an den bösen Geist ergeben, auch mit desselben Hilfe Leute geschädigt und verderbt, auch ihrem Vermeinen nach Regen und Ungewitter gemacht hat, ist zu ihr aus sonderbaren Gnaden also gerichtet:

Dass sie dem Nachrichter befohlen werden soll. Der soll ihr ihre Hände vor sie binden, sie hinaus auf die gewöhnliche Walstatt auf das Grien [Kies] führen und ihr daselbst erstlich ihr Haupt mit einem Schwert von ihrem Körper schlagen, also, dass ein Wagenrad zwischen dem Haupt und dem Körper durch gehen möge, demnach Haupt und Körper zusammen auf eine Hurd ins Feuer werfen, darin zu Asche verbrennen und darnach die Asche dem fliessenden Wasser befehlen. Und soll sie hiermit dem Gericht und Rechten gebüsst haben.
Und ob jemand, wer der wäre, der solchen ihren Tod ahndete oder äferte, mit Worten oder Werken, heimlich oder öffentlich, oder das schüfe getan zu werden, der und dieselben sollen in den Schulden und Banden stehen, darin die genannte Margretha Wipfin jetzt gegenwärtig steht.
Was Guts [an Vermögen] sie hat, ist gemeiner Stadt auf ihre Gnade verfallen und Herrn Burgermeister Bräms auf sein Erforderen Brief und Siegel erkannt worden, vor Herrn Obrist Caspar Schmid, Pannerherr und Vogt des Reichs, und dem neuen Rat.
Actum samstags den 14. Juni Anno 1634.

Zusammenfassungen

Bemerkung: Im Telegrammstil wird in diesen Zusammenfassungen die Wirklichkeitsform verwendet. Selbstverständlich haben die Anklagen und Geständnisse nichts mit der Realität zu tun.

16 Agatha Huber, 1580, Niederlunkhofen (Kelleramt, Aargau).

Verheiratet, Kinder. Tätigkeit auch als Schweinehirtin.
Der böse Geist, der Teufel, genannt Luzifer, nutzt als schwarz bekleideter Mann ihr Elend und ihre Armut und verspricht ihr und ihren Kindern, aus Armut und Not zu helfen. Sie hat ihr Lehensgut (Hof) verloren. Schädigung von Mensch und Vieh direkt auf Anstiftung des bösen Geists unter anderem mittels Verabreichens eines Kompottapfels und mittels Anhauchens. Im Zürcher Urteilsprotokoll bleibt sprachlich offen, ob sie sich ihm auch körperlich ergeben hat. In den Bremgartner und Zürcher Vorakten wird plastisch auf mehrfachen Geschlechtsakt im Baumgarten Agathas unter einem bestimmten Baum gesprochen, Passagen, die nachträglich durchgestrichen worden sind.
Involviert in die Strafverfolgung ist die Stadt Bremgarten als Inhaberin der niederen Gerichte im Kelleramt (die Stadt Zürich hat die hohen Gerichte inne). Stadtschreiber Werner Schodoler berichtet nach Zürich: Bevor Bremgarten vor einer Inhaftierung Zeugen einvernehmen kann, haben die „Bauern” Agatha von sich aus gefangen genommen und nach Bremgarten gebracht, wo sie unter Anwendung strenger Marter gesteht. Ihren Mann und ihre Schwiegermutter bezeichnet sie als einen Ausgangspunkt der üblen Nachrede. Eine Zeugin rät ihr, sich ins Mährenland abzusetzen, was ihr aber wegen der Kinder nicht möglich ist. Nach Zürich überstellt, widerruft Agatha das in Bremgarten erpresste Geständnis. Sie hat wegen der Marter „über sich selbst gelogen”, wie sie sagt. Als ihr in Zürich mit Marter gedroht wird, gesteht sie alles wieder. Verbrennen bei lebendigem Leib.

17 Agnesa Hertzig, 1581, Arni (Kelleramt, Aargau).

Zum zweiten Mal verheiratet. Agnesa und die Kinder aus erster Ehe haben es bei ihrem zweiten Ehemann und dessen Verwandtschaft schlecht. Sie erleiden hier Hunger und Mangel, der Mann vergreift sich an ihrem Gut. Agnesa’s Armut und Mangel öffnen dem Bösen den Zugang.
Ihr erscheint eine weisse Frau; ein weisses Wieselchen entpuppt sich als schwarzer Mann. Entsagung Gottes. Beischlaf mit dem Teufel, Belzebock genannt, in grünen Hosen und schwarzem Tschöpli im Oberwiler Wald und in der Pfaffenmatte bei einer Eiche. Sie schädigt Pferde mittels Handschlags auf den Rücken und verursacht starkes Regenwetter, indem sie ein vom Bösen zu diesem Zweck empfangenes Säckli in den Bach schlägt. Verbrennen bei lebendigem Leib.

18 Elsbetha Gugerli, 1581, Jonen (Kelleramt Aargau).

Beim Jäten (offenbar in Lohnarbeit) vor damals 10 Jahren erscheint ihr erstmals der böse Geist, der Teufel, als Mann in roten Hosen, sich Kleinhänsli nennend. Er leitet sie in der Folge an, verschiedenen Männern, darunter einem angeblichen Buhlen, im Sinn eines Liebesmittels, sowie Frauen und Kindern in Küchlein eingebackene Kräuter zu essen oder mit Wasser zu trinken zu geben, was Siechtum, Geisteskrankheit, Tod bewirkt. Mehrmals Beischlaf im Freien, wobei sie beim Bösen Rindsfüsse sieht. Verbrennen bei lebendigem Leib.

19 Anna Kaufmann, 1586, Oberwil (Kelleramt Aargau).

Beim Kochen einer Brühe für den kranken Schürer tritt eine betagte Mannsperson mit Bart, grünen Hosen, schwarzem Wams, sich Niklaus nennend, hinzu. Er gibt ihr Kraut zum Mitkochen, wodurch Schürer gesund werden soll. Doch dieser stirbt. Im Wald gegen Lieli nutzt der böse Geist Hunger und Mangel der Anna, um sie für sich zu gewinnen. Zweimal Beischlaf in diesem Wald. Beim dritten Ansuchen segnet sie sich und der Böse verschwindet. Das vom Bösen übergebene Geld erweist sich als ein Nichts. Verbrennen bei lebendigem Leib. Aus einer Notiz in begleitenden Akten geht hervor, dass Anna um Entlassung aus der Gefangenschaft bittet. Sie hat mit ihren drei Kindern grimmigen Hunger in schwerer Krankheit erlitten und nur mittels Sauerampfer-Speisen überlebt.

32 Veronika Murer, 1593, Zollikon, wohnhaft in Arni (Kelleramt, Aargau).

Ihr Ehemann Bleuler ist vor damals 20 Jahren verstorben. Sie dient darauf bei einem Vetter in Ringlikon, von dem sie schwanger wird. Sie versucht das neugeborene Kind zu töten, was glücklicherweise misslingt. Sie flüchtet darauf nach Arni im Kelleramt, der Kindesvater nach Mähren. Sie ist offenbar heilkundig und gerät in Arni wegen vorgesehener Verarztung eines Kindes in Konflikt mit dem Arzt Stünzi von Oberrieden. Sie wird zornig, und dabei kommt der böse Geist als schwarz bekleideter Mann, sich Luzifer nennend. Er überredet sie, ihm zu folgen und Gott zu verleugnen und verspricht Geld. Beischlaf hinter einem Hag in Arni sowie später bei einem Birnbaum auf dem Lunkhofer Feld (der Böse hier grün bekleidet). Das übergebene Geld ist Schaum und Güsel. Schädigung von Pferden durch Hinunterfahren mit der Hand auf dem Rücken und durch Schlagen mit einem Haselrütchen in des Bösen Namen; zwei Kühen nimmt sie die Milch. Anwendung der Marter. Verbrennen bei lebendigem Leib.

33 Christina Stehli, 1593, Arni (Kelleramt, Aargau).

Verheiratet, mindestens ein Kind.
Im Oberwiler Holz erscheint ihr vor damals acht Wochen der böse Geist in Gestalt eines Jünglings in roter Bekleidung und schwarzem Mantel. Er will ihr bei der Finanzierung des Einkaufs ins Bürgerrecht zu Bremgarten helfen. Sie segnet sich, und der Geist verschwindet. Bei einem dritten Treffen kommt es aber zur Verleugnung Gottes und zum Beischlaf, später auch in ihrem Schlafzimmer, wobei sie meint, es sei ihr Ehemann. Das übergebene Geld ist Eichenlaub. Ein andermal, auf dem Weg nach Ottenbach, schlägt sie ihren achtjährigen Sohn übel und flucht, weil er nicht vor ihr gehen will, und wiederum erscheint der Böse und stiftet sie zur Schädigung eines Geissbocks des Waldbruders im Jonental und der Kuh des Lehenmannes von Vogt Huber an mittels Schlagens und Berührens von Hand. Die Schädigung der Kuh führt zur üblen Nachrede und zur Verhaftung. Anwendung der Marter. Verbrennen bei lebendigem Leib.

45 Elsbetha Schnyder, 1610, Oberwil (Kelleramt, Aargau).

Verheiratet, Kinder. Sie bestreitet in Zürich den von den Richtern zu Bremgarten festgehaltenen unmittelbaren Beischlaf mit dem bösen Geist. Sie hat Streit mit ihrem Bruder und will ihm anlässlich ihrer Küchlete ein Küchli mit Gift geben. Aber das Küchli wird von Jakob Häfeli gegessen, der krank wird. Sie verhilft diesem wieder zur Gesundung. Vor damals 18 Jahren erscheint ihr der böse Geist in einer Scheune in Gestalt eines jungen Bauernknaben. Sie verleugnet Gott. Das entsprechend übergebene Geld erweist sich als Rossnagelköpfe. Marterung. Enthauptung und nachfolgendes Verbrennen.
Aus begleitenden Untersuchungsakten: Sie hat Gott verleugnet, jedoch nicht Unsere liebe Frau. Als der Böse zu ihr auf das Heu steigen will, ruft ihr Mann, der beim Reusenfischen ist, und zusammen gehen sie heim. Der Messpriester von Merenschwand, dem sie beichtet, büsst sie dafür mit dem Beten des Rosenkranzes jede Nacht vier Wochen lang und befiehlt ihr, geweihtes Salz oder Ostertau im Haus zu haben. Sie bittet um ihr Leben, um wieder zu Mann und Kindern zurückzukommen. Strenge Marter schon in Bremgarten, gefolgt von mehrmaliger starker Folter in Zürich. Nur unter solcher grosser Marter und „tiefer Gefangenschaft” in Bremgarten, aus der sie nur einmal in drei Wochen gelassen worden ist, gesteht sie den Geschlechtsverkehr mit dem Bösen. „Damit haben sie (die Bremgartner) ihr aber unrecht getan”, so Elsbetha’s Aussage in Zürich. Weitere Aspekte: Elsbetha unternimmt eine Wallfahrt zu Bruder Klaus. Der Zürcher Scharfrichter erscheint in einer Zeugenaussage als Experte in einschlägigen Krankheiten. Offenbar ist Elsbetha heilkundig. Eines ihrer Opfer, ein Mann, bittet sie um Hilfe. Sie behandelt ihn mit Umhängen eines gewärmten und beräucherten Mehlsackes.

47 Margretha Hug, 1611, Arni (Kelleramt, Aargau).

Sie fährt damals vorletzte Pfingsten mit einer ihrer Gespielinnen auf einem angesalbten Stecken zu einem Gastmahl auf einer Matte bei Bremgarten. Nach dem Tanz werden sie von drei Tänzern geschlagen, bis sie einem zu Willen werden. Danach erscheint hinter ihrem Haus der böse Geist als hübscher Geselle in schwarzen Hosen und weissem Wams. Aus grosser Armut folgt sie ihm, Verleugnung Gottes, Beischlaf. Sie sieht seine Rossfüsse. Er schlägt ein Zeichen auf ihr Haupt, das sie noch immer hat. Als sie ihm ihre Armut und ihren Mangel klagt, erhält sie von ihm, genannt Henseli, ein Säckli Gold, das sich als Rosskot erweist. Schädigung von Menschen und Vieh (u.a. mit Gespielinnen auf der Zuger Allmend) mit Salbe. Erwirken von Hagel, Regen, Unwetter durch Schlagen mit Haselruten in einen Hafen voller Wasser, durch Werfen von Steinen und Rutenschlagen in einen Bach, durch Rühren mit Stecken in einer Gülle. Weiter öfter Ansalben eines Steckens und Fahren darauf zum Tanz. Beim Essen köstlicher Speisen ist kein Brot und Salz da, und auf dem Heimweg hat sie Hunger. Anwendung der Marter. Verbrennen bei lebendigem Leib.

48 Margretha Füglistaller, 1611, Jonen (Kelleramt, Aargau).

Vor damals drei Jahren kehrt sie erzürnt von einem Besuch bei ihrer Tochter in Lunkhofen zurück. Auf der Strasse kommt der böse Geist als Mannsperson in schwarzen Hosen und spricht sie auf ihren Kummer an. Seine Avancen lehnt sie ab. Acht Tage später kommt es am selben Ort zur Verleugnung Gottes und zum Beischlaf, das übergebene Geld ist nur Laub.
Darnach Tanz mit drei von vier beim Hagelbrunnen unterm Blitzenbuch anwesenden bösen Geistern und Beischlaf. Sie wird von diesen geschlagen. Schädigung von Mensch und Vieh mittels einer vom Bösen übergebenen Salbe und mittels Angreifens. Erwirken von Regen auf Instruktion des Bösen hin. Anwendung der Marter. Verbrennen bei lebendigem Leib.

54 Anna Wagner, 1617, Niederlunkhofen (Kelleramt, Aargau).

Witwe und Mutter. Sie geht vor damals 1 ½ Jahren zum Markt in Bremgarten. Unterwegs begegnet ihr der böse Geist, Hensli, als schwarz bekleidete kurze Mannsperson und spricht sie auf ihre Armut an. Verleugnung Gottes, Beischlaf. Das übergebene Geld stellt sich als Heublumen heraus.
Aus den Vorakten: Wegen argwöhnischen Lebens lässt die Stadt Bremgarten Anna gefangen nehmen, examinieren und befragen sowie wegen Gerichtszuständigkeit nach Zürich überführen.
Ausführliche Protokolle der Stadt Bremgarten zu Zeugeneinvernahmen betr. Schädigung von Mensch und Vieh und ihren Ruf als Hexe. In Zürich verleugnet sie diese Zeugenaussagen.
Anwendung der Marter. Enthauptung ohne nachheriges Verbrennen des Körpers.

55 Kathrina Hartmann, 1621, Oberwil (Kelleramt, Aargau).

Verheiratet mit Klaus Geering. Nach dauerndem Zank und Widerwillen zwischen den beiden verlässt sie ihn und geht in die Stadt Bern dienen, wo sie sich zwölf Jahre aufhält. Einmal auf dem Weg zum Sommerhaus des Dienstherrn kommt in Form eines schwarz bekleideten Bern- Burgers der böse Geist, sich Hensli nennend. Auf entsprechende Avance hin verleugnet sie sich Gottes, inkl. Beischlaf. Das übergebene Geld ist Staub. Verderben von fünf Schweinen des Dienstherrn durch vom Bösen übergebene Kleie, Erwirken von Regen durch Schlagen von Laubästen in des Bösen Namen in einen Bach. Anna und mehrere weitere Frauen tanzen mit ihren Buhlen. Es werden Speisen und Trank aufgetragen, darunter aber kein Brot und Salz. Beischlaf der Frauen mit den Buhlen. Anwendung der Marter. Enthauptung und nachfolgende Verbrennung des Körpers.
Aus den Vorakten: Kathrina beklagt sich bitter über die vorangehende Gefangenschaft in Bremgarten. Die Wächter essen und trinken Tag und Nacht auf ihre Kosten und lassen ihr Hunger und Mangel. In der Bremgarter Gefangenschaft wird sie derart geplagt, dass sie bittet, nach Zürich als der höheren Obrigkeit verlegt zu werden. Zürich rügt im Nachhinein die hohen Kosten in Bremgarten, und dieses legt eine Abrechnung der Gefängniskosten vor. Wegen des Treffens mit dem bösen Geist beichtet Kathrina in Einsiedeln. Sie erhält vom Pfarrer einen geweihten Pfennig, einen Rosenkranz und die Auflage, täglich 77 Vaterunser zu beten.

59 Anna Füglistall, 1624, Niederlunkhofen (aargauisches Kelleramt).

Genannt wird ein Sohn. Sie geht vor damals zehn Jahren betrübt und zornmütig zur Arbeit in einen Acker. Beim Müssliholz kommt der böse Geist als schwarz bekleidete Mannsperson mit rindergleichen Füssen, sich Hänsi nennend, redet sie mit Schmeichelworten an und verspricht, ihr aus aller Not zu helfen, wenn sie Gott verleugne. Das tut sie, gefolgt von Beischlaf. Erneut Beischlaf im damals vergangenen Sommer. Das übergebene Geld ist Laub. Über Jahre Schädigung von Mensch und Vieh durch vom Bösen übergebenen schwarzen Samen, mittels sonstigen Samens, Pulvers und Salbe. Erwirken eines Regens mittels Rutenschlagens im Namen des Bösen in das Bächli. Anwendung der Marter. Verbrennen bei lebendigem Leib.

60 Anna Schmidlin, 1626, Oberwil (aargauisches Kelleramt).

Sie geht vor damals zwölf Jahren nach Dietikon. Beim Schönenwerd erscheint der böse Geist und verführt sie. Verleugnung Gottes. Beischlaf, erneut vor damals acht Jahren in Oberwil. Das übergebene Geld ist Laub. Schädigung von Vieh mittels Schlagens und Berührens im Namen des Bösen. Verursachen eines Regens mittels Rutenschlagens in den Bach. Vor damals acht Jahren sagt sie sich vom Bösen los und gehorcht ihm nicht mehr. Anwendung der Marter. Enthauptung mit nachfolgender Verbrennung des Leibes.

63 Margretha Wipf, 1634, Oberwil (aargauisches Kelleramt).

Angeblich führt sie seit Jugend ein leichtfertiges Leben, hat vier uneheliche Kinder. Vor damals 25 oder 30 Jahren kommt der böse Geist in Gestalt eines Bauernknechts in einem grünen Kleid, sich Buhle Heni nennend, in ihr Haus. Verleugnung Gottes, Beischlaf. Der übergebene Dukaten ist Laub. Sie macht mit Gespielen Regen in der Bachtolle, und Gäste trinken und tanzen dabei. Schädigung von Kindern und einer Frau mittels Schwämmen und Pulvers. Anwendung der Marter. Enthauptung mit nachfolgender Verbrennung des Leibs.

Anmerkung: In der Zeile unter dem jeweiligen Namen des Opfers findet sich der Link „→ Zusammenfassung”, der auf Mausklick zu der zugehörigen Zusammenfassung und den Anmerkungen führt. Von dort kommt man mit Klick auf den Namen des Opfers zurück zu der Akten-Dokumentation.